wie steht haus"verwalter" zur hausordnung ?
brief von mir, vom 8.9.2011, an haus"verwalter" : ..........es ist, lt.ihrem brief vom 10.12.2010, unter ihrer würde und nicht mit ihren verpflichtungen vereinbar, sich für die einhaltung der hausordnung einzusetzen.
komisch auch, dass sie als hausverwalter verpflichtet sind, sich um die einhaltung der hausordnung zu kümmern ( seite 305, punkt 1. 2. 3. ).
ein intelligenter, aufgabenwilliger hausverwalter würde sich mit diesem offenen brief kritisch seine gedanken machen und das eine oder das andere tun. so wie ich sie einschätze , ist ihnen das alles sehr lästig. sie wollen ja nicht "arbeiten" und etwas in ordnung bringen, sie wollen nur das geld kassieren, welches wir ihnen monatlich zahlen und ansonsten ihre ruhe haben. sie sind , lt. gesetz und ihrem verwaltervertrag verantwortlich und verpflichtet für die einhaltung der gesetze , der teilungserklärung , der hausordnung und der beschlüsse zu sorgen.
warum erfüllen sie ihre aufgaben nicht - sie werden von mir dafür bezahlt !
es dürfte ihnen bekannt sein, dass ein w e g - verwalter selbstverständlich für fahrlässiges handeln haftet.
berlin, am 8.9.2011 miteigentümer des hauses sxxxxxxx str. xx hans dietgen