wasserschaden : verantwortlich hausverwalter
am sonntag , den 4.8.2013 , gegen 23 uhr entstand eine unruhe im treppenhaus. ich hörte laut etwas über "wasser ist bei uns in der diele eingedrungen, es steht einen halben meter hoch. " da draussen ein irrsinniger wolkenbruch stattfand, ging ich innerhalb unserer wohnung die treppe hinunter zu unseren wirtschaftsräumen , in denen sich auch ein kleines geschäft befindet, welches meine frau betreibt. die gesamte untere etage war ca. 5 cm hoch mit wasser bedeckt, über dem teppichboden. ich schloss die innere unserer zwei wohnungstüren auf und sah, dass wasser an der seite unserer fh - tür und unterhalb derselben in unsere wohnung mit beachtlichem strahl eindrang.
in der mitte links ist unsere untere wohnungstür zu sehen, vom treppenhaus aus, die äussere fh - tür. der türknauf und das türschloss. etwas rechts davon befindet sich der lichtschalter für das treppenhaus. das wasser hatte zum zeitpunkt der aufnahme , am montag den 5.8.2013, 0 uhr 29 , eine höhe von 76 centimetern . im dreckwasser schwimmt ein karton der von wohnung 2 illegal gelagerten kartons im treppenhaus. siehe meine seiten : lagerungen im haus und auf der gemeinschaftsfläche.
am 30.10.2012 schrieb der von unserem haus"verwalter" beauftragte sachverständige
dipl. immobilienwirt günter riese in einer 17 seitigen begehungsdokumentation an :
fr. be. wohnungsverwaltung me. str.xx 123xx berlin
unter anderem : ( ich zitiere ):
" Ergebnis : Der Grundleitungsanschluss hat eine Länge von 14,5 Metern bis zum
Kanalanschluss und wurde mit zwei Anschlussstutzen versehen, wovon
nur einer genutzt wird. Da der zweite Anschluss nur einen Steckdeckel
hat, besteht die Gefahr, dass bei einem Rückstau dieser sich löst und
Schmutzwasser austreten kann. " "( zitat ende )"
diese offensichtliche gefahr blieb bei unserem haus"verwalter" fr. be. unberücksichtigt.
er hielt es nicht für notwendig etwas zu unternehmen, zwecks gefahrenabwehr.
auch das meine frau und ich ihn 3mal , schriftlich , auf diese akute gefahr aufmerksam
machten und diesen punkt auch in der kommenden eigentümer-versammlung als tages -
ordnungspunkt sehen wollten, interessiert ihn nicht. er tat nichts entsprechendes.
somit war unser haus"verwalter" fr. be. allein verantwortlich für den gewaltigen
schmutz-wasser-einbruch dem unser haus in der nacht vom 4.8.2013 zum 5.8.2013
ausgesetzt war.
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brief meiner frau an den haus"verwalter" per telekopie : 05 08 2013, 8 uhr 54 :
H.Be.
Gestern,4.8.2013, gegen 23 uhr drang Abwasser in unsere Wirtschaftsräume
im Untergeschoss ein, durch die Wohnungstür. In unserer Wohnung stieg das
Wasser im Untergeschoss in Laden und Wirtschaftsräume auf den gesamten
60 m² auf 5 cm Höhe. Im Hausflur vor unseren Wirtschaftsräumen stand das
Wasser ca. 50 cm hoch. Die alarmierte Feuerwehr pumpte bis etwa 3 Uhr ;
wir pumpten und wischten bis 4 Uhr morgens. Bei uns steht das Wasser jetzt
noch ca. 3 cm hoch und wir wissen nicht, wie es weitergeht.
Re.Di.
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fernkopie vom haus"verwalter" , 05 08 2013 :
Sehr geehrte Miteigentümer, die Fa. Aengst wird im Laufe des Vormittags das
restliche Wasser abpumpen.Ferner wurde die Fa.Feuchtewehr Nagel gebeten,
Feuchtigkeitsmessungen durchzuführen und ein Angebot für die Trocknung zu
erstellen. Der Schaden ist dem Versicherer gemeldet.
Die Entsorgung von beschädigtem Hausrat und Inventar ist Sache jedes einzelnen
Eigentümers. Derartige Kosten werden nicht vom Gebäudeversicherer getragen,
daher erfolgt auch keine Stellung eines Containers über die WEG. Kosten muss
jeder Eigentümer über seine Hausratversicherung regulieren; der Schadenfall ist
daher umgehend von jedem Eigentümer auch der jeweiligen Hausratversicherung
anzuzeigen. Mit freundlichen Grüßen Fr.Be.
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fa. aengst kam und pumpte weiter....wohngebäudeversicherungsvertreter kamen
und besahen sich die schäden.
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brief vom haus"verwalter" vom 12.08.2013 :
Leitungswasserschaden vom 04.08.2013
nach den mir vorliegenden Informationen ist im Hausanschlusskeller an einem
Abwasserrohr eine Abdeckung durch den Wasserdruck als Folge des Rückstaus
in der Kanalisation aufgedrückt worden, so dass das Wasser dort ausgetreten ist.
Da hier Leitungswasser (dies ist auch Abwasser) nicht bestimmungsgemäß aus -
getreten ist, habe ich den Schaden als Leitungswasserschaden beim Wohngebäude-
versicherer gemeldet. Mit freundlichen Grüßen Fr.Be.
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brief von mir an "unseren" rechtsanwalt , vom 25.08.2013:
Sehr geehrter Herr Dier. , auf Vorschlag des Haus"verwalters" wurde im Juni 2010
in der Eigentümerversammlung beschlossen, den "Bewag"-Raum und den ehemaligen
Heizungsraum als Abstellräume zu nutzen. In den vergangenen Jahren war der
Heizungsraum, den wir uns mit Ke. teilen sollen, ständig derart voll mit Gerümpel,
dass wir, auch bei Beachtung der frei zu bleibenden Versorgungseinrichtungen,
höchstens 1/4 bis 1/3 des Raumes zur Verfügung hatten.
( AN DIE LESER / INNEN DIESER ZEILEN : SEHEN SIE BITTE MEINE SEITE :
geteilter heizungsraum )
Mehrfach (etwa 7 - 9 mal ) , forderte ich den Verwalter schriftlich auf, den Raum
ordnungsgemäss zu teilen, wie es auch seine Pflicht als Hausverwalter gewesen
wäre. Beharrlich weigerte er sich, wahrscheinlich aus Angst vor Ke.. Letztmalig
zur Versammlung , an der Sie für uns teilnahmen (TOP 8).
Am Samstag, den 4.8.2013, drangen abends und nachts erhebliche Mengen Abwasser
und Regenwasser in alle Kellerräume unseres Hauses ein. Am folgenden Dienstag
bemerkte ich, dass das Gerümpel der Wohnung 3 aus dem Heizungsraum geräumt
war. Ich räumte unseren Besitz auch aus, in der festen Meinung, dass dieser Raum
nun auch professionell getrocknet werden kann. 2 Tage später war dieser Raum auf
der gesamten Fläche zugemüllt von Wohnung 3 . (siehe beiliegendes Photo).
Am Dienstag, 13.8.2013 zeigte ich dem Haus"verwalter" bei einer Schadens -
besichtigung den Entzug meines Eigentums. Er wirkte nicht sonderlich interessiert
und macht sich auch weiterhin mitschuldig am Entzug meines Eigentums. Am gleichen
Tag erwähnte Herr Ke. vor der versammelten Besichtigungsgruppe , dass er keinen
anderen Platz für die Sachen im Heizungsraum habe.
Zur Information : die Abstell - und Wirtschaftsräume der Wohnung 3 befinden sich
auf der ganzen Fläche unterm Dach. Wird doch nicht wie bei Wohnung 4 zweck -
entfremdet und verboten zu Wohnraum geworden sein ?
Alle Kellerräume unseres Hauses werden seit Wochen getrocknet . ausser unserem
Heizungsraum ! Be. ist zu feige , um seine Hausverwaltung durchzusetzen.
Soviel zu Ihrer Anmerkung gegenüber meiner Frau am Telefon , dass Sie sich wegen
des Eigentumentzugs an den Hausverwalter wenden wollen.
Mit freundlichem Gruss Jü.Di.
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brief vom haus"verwalter" an uns, vom 29.08.2013 :
die mit den Sanierungsarbeiten beauftragte Fa. BDL teilte mit, dass eine umfassende
Schimmelbeseitigung in Ihren Räumen nicht stattfinden kann, da die Wände teilweise
durch Regale, Schränke etc. verdeckt sind.
Ich möchte Sie nochmals darauf hinweisen, dass Sie dafür zuständig sind, im Bereich
Ihres Sondereigentums die notwendige Baufreiheit herzustellen, damit die Arbeiten
auch fachgerecht ausgeführt werden können. Die Kosten für die Beräumung oder
Zwischenlagerung werden seitens des Wohngebäudeversicherers leider nicht getragen,
so dass Sie diese Kosten tragen müssten.
Insoweit besteht hier Ihre zwingende Mitwirkungspflicht. Auch weise ich darauf hin,
dass wenn durch Verzögerungen Zusatzkosten entstehen, diese ggf. von Ihnen zu
tragen sind.
Ich hoffe, dass es dazu nicht kommen muss und verbleibe mit freundlichen Grüßen Fr.Be.
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brief am 20.4.2015 an unseren haus"verwalter" :
fr. be. re. di.
me. str. xx sa. str. x
123xx berlin 123xx berlin
herr be.,
am 9.3.2015 war unsere eigentümerversammlung. bis heute warte ich auf die zusendung
eines unterschriebenen protokolls ! dieses war auch innerhalb der 4 - wöchigen
einspruchsfrist nicht im internet auf unserer seite veröffentlicht.
dies widerspricht ihrem verwaltervertrag.
wann wird endlich der beschluss über den einbau der rückstauklappe umgesetzt ?
vor etwa 3 wochen setzte sich eine firma barthel mit mir in verbindung, um einen termin
für die abdichtung zu machen. herr barthel war sehr erstaunt, dass die rückstauklappe
noch nicht eingebaut war.
die nächsten unwetter mit starkregen werden kommen. wollen sie nochmals so fahrlässig
handeln wie bei dem stutzen , den sie trotz aufforderung ( vom gutachter ) nicht
befestigen liessen und den sie als tagesordnungspunkt (von mir gefordert)
einfach ignorierten ?
nochmals werden sie nicht so glimpflich wegkommen, wenn unser kellergeschoss erneut
überflutet wird, obwohl ein beschluss zum einbau einer sicherung (rückstauklappe) vorliegt
es grüsst re. di. anbei 3 gerichtsurteile