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wasserschaden : verantwortlich hausverwalter

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am sonntag , den 4.8.2013 , gegen 23 uhr entstand  eine unruhe im treppenhaus.  ich hörte laut etwas über  "wasser ist bei uns in der diele eingedrungen, es steht einen halben meter hoch. "  da draussen ein irrsinniger wolkenbruch stattfand, ging ich innerhalb unserer wohnung die treppe hinunter zu unseren wirtschaftsräumen , in denen sich auch ein kleines geschäft befindet, welches meine frau betreibt.   die gesamte untere etage war ca. 5 cm hoch mit wasser bedeckt, über dem teppichboden.  ich schloss die innere unserer zwei wohnungstüren auf und sah, dass wasser an der seite unserer fh - tür und unterhalb derselben in unsere wohnung mit beachtlichem strahl eindrang. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

in der mitte links ist unsere untere wohnungstür zu sehen, vom treppenhaus aus,  die äussere  fh - tür.  der türknauf und das türschloss.  etwas rechts davon befindet sich der lichtschalter für das treppenhaus.  das wasser hatte zum zeitpunkt der  aufnahme , am montag den 5.8.2013,  0 uhr 29 , eine höhe von  76 centimetern .  im dreckwasser schwimmt ein karton der von wohnung 2 illegal gelagerten kartons im treppenhaus. siehe meine seiten :  lagerungen im haus und auf der gemeinschaftsfläche. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

am 30.10.2012 schrieb der von unserem haus"verwalter" beauftragte sachverständige 

dipl. immobilienwirt günter riese in einer  17 seitigen begehungsdokumentation an :

 

fr. be.     wohnungsverwaltung    me. str.xx    123xx berlin   

 

unter anderem :    ( ich zitiere ):

 

   " Ergebnis :    Der Grundleitungsanschluss hat eine Länge von  14,5 Metern bis zum 

                           Kanalanschluss und wurde mit zwei Anschlussstutzen versehen, wovon

                           nur einer genutzt wird. Da der zweite Anschluss nur einen Steckdeckel

                           hat, besteht die Gefahr, dass bei einem Rückstau dieser sich löst und

                           Schmutzwasser austreten kann. "    "( zitat ende )"

 

 

diese offensichtliche gefahr blieb bei unserem haus"verwalter"  fr. be.  unberücksichtigt.

er hielt es nicht für notwendig etwas zu unternehmen, zwecks gefahrenabwehr.  

auch das meine frau und ich   ihn  3mal  ,  schriftlich ,  auf diese akute gefahr aufmerksam

machten und diesen punkt auch in der kommenden eigentümer-versammlung als tages -

ordnungspunkt sehen wollten, interessiert ihn nicht.     er tat nichts entsprechendes.

 

somit war unser haus"verwalter"  fr. be.  allein verantwortlich für den gewaltigen

schmutz-wasser-einbruch     dem unser haus in der nacht vom  4.8.2013 zum 5.8.2013

ausgesetzt war.  

 

 

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brief meiner frau an den haus"verwalter"  per telekopie : 05 08 2013, 8 uhr 54 :  

 

  H.Be.

 

  Gestern,4.8.2013, gegen 23 uhr drang Abwasser in unsere Wirtschaftsräume

   im Untergeschoss ein, durch die Wohnungstür. In unserer Wohnung stieg das

   Wasser im Untergeschoss  in Laden und Wirtschaftsräume auf den gesamten 

   60 m²  auf  5 cm Höhe.    Im Hausflur vor unseren Wirtschaftsräumen stand das 

   Wasser ca. 50 cm hoch.  Die alarmierte Feuerwehr pumpte bis etwa  3 Uhr ;

   wir pumpten und wischten bis  4 Uhr morgens. Bei uns steht das Wasser jetzt

   noch ca.  3 cm hoch und wir wissen nicht, wie es weitergeht. 

 

   Re.Di.

 

 

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  fernkopie vom haus"verwalter" , 05 08 2013 :

 

 

  Sehr geehrte Miteigentümer,   die Fa. Aengst wird im Laufe des Vormittags das 

  restliche Wasser abpumpen.Ferner wurde die Fa.Feuchtewehr Nagel gebeten,

  Feuchtigkeitsmessungen durchzuführen und ein Angebot für die Trocknung zu 

  erstellen. Der Schaden ist dem Versicherer gemeldet.

  Die Entsorgung von beschädigtem Hausrat und Inventar ist Sache jedes einzelnen 

  Eigentümers. Derartige Kosten werden nicht vom Gebäudeversicherer getragen,

  daher erfolgt auch keine Stellung eines Containers über die WEG. Kosten muss

  jeder Eigentümer über seine Hausratversicherung regulieren; der Schadenfall ist 

  daher umgehend von jedem Eigentümer auch der jeweiligen Hausratversicherung 

  anzuzeigen.    Mit freundlichen Grüßen    Fr.Be.

 

 

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fa. aengst kam und pumpte weiter....wohngebäudeversicherungsvertreter kamen 

und besahen sich die schäden. 

 

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brief vom haus"verwalter" vom 12.08.2013 :

 

Leitungswasserschaden vom 04.08.2013

nach den mir vorliegenden Informationen ist im Hausanschlusskeller an einem 

Abwasserrohr eine Abdeckung durch den Wasserdruck als Folge des Rückstaus 

in der Kanalisation aufgedrückt worden, so dass das Wasser dort ausgetreten ist.

Da hier Leitungswasser (dies ist auch Abwasser) nicht bestimmungsgemäß aus -

getreten ist, habe ich den Schaden als Leitungswasserschaden beim Wohngebäude-

versicherer gemeldet.     Mit freundlichen Grüßen   Fr.Be.

 

 

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brief von mir an "unseren" rechtsanwalt , vom 25.08.2013:

 

Sehr geehrter Herr Dier. ,  auf Vorschlag des Haus"verwalters" wurde im Juni 2010

in der Eigentümerversammlung beschlossen, den "Bewag"-Raum und den ehemaligen 

Heizungsraum als Abstellräume zu nutzen. In den vergangenen Jahren war der 

Heizungsraum, den wir uns mit Ke. teilen sollen, ständig derart voll mit Gerümpel, 

dass wir, auch bei Beachtung der frei zu bleibenden Versorgungseinrichtungen, 

höchstens  1/4 bis  1/3  des Raumes zur Verfügung hatten. 

 

( AN DIE LESER / INNEN DIESER ZEILEN : SEHEN SIE BITTE MEINE SEITE : 

 

                                      geteilter heizungsraum  )

 

Mehrfach (etwa 7 - 9 mal ) , forderte ich den Verwalter schriftlich auf, den Raum 

ordnungsgemäss zu teilen, wie es auch seine Pflicht als Hausverwalter gewesen 

wäre.  Beharrlich weigerte er sich, wahrscheinlich aus Angst vor Ke..  Letztmalig 

zur Versammlung , an der Sie für uns teilnahmen (TOP 8).  

Am Samstag, den 4.8.2013, drangen abends und nachts erhebliche Mengen Abwasser 

und Regenwasser in alle Kellerräume unseres Hauses ein. Am folgenden Dienstag 

bemerkte ich, dass das Gerümpel der Wohnung 3 aus dem Heizungsraum geräumt

war. Ich räumte unseren Besitz auch aus, in der festen Meinung, dass dieser Raum 

nun auch professionell getrocknet werden kann.  2 Tage später war dieser Raum auf 

der gesamten Fläche zugemüllt von Wohnung 3 . (siehe beiliegendes Photo).

Am Dienstag, 13.8.2013 zeigte ich dem Haus"verwalter" bei einer Schadens -

besichtigung den Entzug meines Eigentums. Er wirkte nicht sonderlich interessiert 

und macht sich auch weiterhin mitschuldig am Entzug meines Eigentums. Am gleichen 

Tag erwähnte Herr Ke. vor der versammelten Besichtigungsgruppe , dass er keinen 

anderen Platz für die Sachen im Heizungsraum habe. 

Zur Information : die Abstell - und Wirtschaftsräume der Wohnung 3 befinden sich 

auf der ganzen Fläche unterm Dach. Wird doch nicht wie bei Wohnung 4 zweck - 

entfremdet und verboten zu Wohnraum geworden sein ? 

Alle Kellerräume unseres Hauses werden seit Wochen getrocknet . ausser unserem 

Heizungsraum !  Be. ist zu feige , um seine Hausverwaltung durchzusetzen. 

Soviel zu Ihrer Anmerkung gegenüber meiner Frau am Telefon , dass Sie sich wegen 

des Eigentumentzugs an den Hausverwalter wenden wollen. 

Mit freundlichem Gruss   Jü.Di.

 

 

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brief vom haus"verwalter" an uns,  vom  29.08.2013 :

 

die mit den Sanierungsarbeiten beauftragte Fa. BDL teilte mit, dass eine umfassende 

Schimmelbeseitigung in Ihren Räumen nicht stattfinden kann, da die Wände teilweise 

durch Regale, Schränke etc. verdeckt sind.  

Ich möchte Sie nochmals darauf hinweisen, dass Sie dafür zuständig sind, im Bereich 

Ihres Sondereigentums die notwendige Baufreiheit herzustellen, damit die Arbeiten 

auch fachgerecht ausgeführt werden können. Die Kosten für die Beräumung oder 

Zwischenlagerung werden seitens des Wohngebäudeversicherers leider nicht getragen,

so dass Sie diese Kosten tragen müssten.  

Insoweit besteht hier Ihre zwingende Mitwirkungspflicht. Auch weise ich darauf hin, 

dass wenn durch Verzögerungen Zusatzkosten entstehen, diese ggf. von Ihnen zu 

tragen sind.  

Ich hoffe, dass es dazu nicht kommen muss und verbleibe mit freundlichen Grüßen Fr.Be.

 

 

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brief am 20.4.2015 an unseren haus"verwalter"  :

 

fr. be.                                                                                                          re. di.

me. str. xx                                                                                                  sa. str. x

123xx berlin                                                                                               123xx berlin

 

herr be.,

am 9.3.2015 war unsere eigentümerversammlung. bis heute warte ich auf die zusendung 

eines unterschriebenen protokolls !  dieses war auch innerhalb der 4 - wöchigen 

einspruchsfrist nicht im internet auf unserer seite veröffentlicht.

 

dies widerspricht ihrem verwaltervertrag.

 

 

wann wird endlich der beschluss über den einbau der rückstauklappe umgesetzt ? 

vor etwa  3 wochen setzte sich eine firma barthel mit mir in verbindung, um einen termin 

für die abdichtung zu machen. herr barthel war sehr erstaunt, dass die rückstauklappe 

noch nicht eingebaut war. 

 

die nächsten unwetter mit starkregen werden kommen. wollen sie nochmals so fahrlässig 

handeln wie bei dem stutzen , den sie trotz aufforderung  ( vom gutachter ) nicht 

befestigen liessen und den sie als tagesordnungspunkt (von mir gefordert) 

einfach ignorierten ?  

 

nochmals werden sie nicht so glimpflich wegkommen, wenn unser kellergeschoss erneut 

überflutet wird, obwohl ein beschluss zum einbau einer sicherung (rückstauklappe) vorliegt

 

es grüsst    re. di.    anbei 3 gerichtsurteile

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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