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mangelhafte, oberflächliche protokolle

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zur eigentümerversammlung am 21.9.2010, hatten wir als punkt 5 der tagesordnung :  Bestandsaufnahme über vorgenommene bauliche Änderungen; ggf. Beschlussfassung über Genehmigung bzw. Rückbau.

SIEHE AUCH SEITE :  GERICHT 

 

nach einiger diskussion schlug der bevollmächtigte der eigentümerin der wohnung 3 vor, das gartenhaus an der grenze zu unserem garten abzubauen und am anderen ende zur sondernutzungsfläche 4 wieder aufzubauen.             eigentümer der fläche 4 war einverstanden, weil er selber ein gerätehaus aufbauen wollte.

 

der bevollmächtigte der eigentümerin der wohnung 3 schlug vor : .... "bei akzeptanz des gartenhauses auf sonder -  nutzungsfläche 3 , dieses und die abmessungen der vier sondernutzungsflächen, auf seine kosten ins grundbuch eintragen zu lassen !"

 

SEHEN SIE DAZU BITTE AUCH MEINE SEITE :    amtsgericht        PROTOKOLL VOM  21.9.2010

 

DAVON, OBWOHL ES ALLE GEHÖRT HABEN, STEHT NICHTS IM "PROTOKOLL" !   DAFÜR SCHREIBT ER ETWAS ÜBER DIE "ÄNDERUNG DER GRENZEN"!         HÄTTE "UNSER" HAUS"VERWALTER" SEIN PROTOKOLL RICHTIG VERFASST, SO WIE ES PROTOKOLLARISCH ABLIEF, HÄTTE ER DEN WORTLAUT MITGESCHRIEBEN, SO HÄTTE ES KEINEN PROZESS DER EIGENTÜMERIN DER WOHNUNG 3  GEGEN UNS GEBEN KÖNNEN.  

 

selbst das gericht bemängelt in seinem urteil vom  19.2.2013 das protokoll :   ........ Auch die Behauptung der Kläger, in einer Eigentümerversammlung vom 21.9.2010 habe man die förmliche Feststellung getroffen, dass alle baulichen Veränderungen mit Beschlussfassung Bestand haben sollen, ist zu unsubstanziiert, als dass sich darauf die Berechtigung der Kläger, den Stellplatz allein nutzen zu können, stützen könnte.  Weder haben sie den Wortlaut des Beschlusses vorgetragen, noch haben sie ein Protokoll vorgelegt. ........    LANDGERICHT BERLIN    Vorsitzende Richterin Kuhla                                                                                                                                                              nun ,  ein protokoll habe ich schon vorgelegt, dass scheint die vorsitzende richterin vergessen zu haben,  aber es war ihr zu unsubstanziiert !    DANKE  HAUS"VERWALTER" FÜR DIE TOLLEN OBERFLÄCHLICHEN PROTOKOLLE !!   so kann es jedes gute schulkind.  sie sind aber ausserdem vorsitzender eines eigentümervereins .  sie sollten und müssten wissen worauf es bei der nieder -schrift von protokollen ankommt.  und dann gar noch bei wichtigen punkten.   ABER LEIDER SIND SIE NUR EIN THEORETIKER.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              

 

 

nichts steht in ihrem protokoll, punkt 6 , über den  vollgestopften heizungsraum .  

 

etwas falsches steht in ihrem protokoll über den winterdienst in unserer  c - strasse.  ich sagte ihnen vorher wörtlich :  ...."dass ich diesen und die reinigung von fussweg und strasse seit herbst  2009 nicht mehr durchführen kann !"      (meine fernkopie an sie, vom 9.12.2010 ).

 

brief von mir, vom 8.9.2011,  an haus"verwalter" :  ....als sie die  50  x  50  cm  grossen steinplatten gesehen haben, die quer auf unserem fussweg und auf unserer strasse liegen, illegal und höchst gefährlich für menschen und autos....          ach ja, dafür wollten sie ja sogar unsere finanzielle beteiligung, an diesem illegalen und gefährlichen bauwerk, während unserer letzten eigentümerversammlung, komisch, nichts davon im protokoll !

nichts davon im protokoll, dass rollstuhlfahrer unser haus nicht erreichen können, weil dicke steinplatten ihnen den weg versperren.

 

 

 

 

 

 

 

  

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