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unser haus"verwalter" und seine gesetzesbrüche

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brief am 26.2.2012 an unseren haus"verwalter" :

 

 

fr. be. wv gmbh                                                                  re. und jü. di.

me. str. xx                                                                            sa. str. x

123xx berlin                                                                         123xx berlin

 

per fax an  030 / 740 xx xx - xx

 

sehr geehrter herr be.,

 

lt. gesetz soll die einberufungsfrist für versammlungen mind. 2 wochen sein, incl. TOP, ihren 

brief mit neuen punkten erhielten wir freitag,dem 24.2.2012, was schon nicht mehr dem gesetz 

und ihrem verwaltervertrag entspricht. 

 

deshalb haben wir auch noch ergänzungen.

 

die von ihnen neu geschickten punkte sind unzulässig für tagesordnungspunkt VERSCHIEDENES,

da sie größtenteils bauliche veränderungen betreffen.

 

ihrer abrechnung für 2011 können wir nicht zustimmen,

die 3 entscheidenden punkte:

 

1.    die falsche wasserabrechnung

 

für uns ist ihre abrechnung betrug. sie hatten kenntnis vom 2.kaltwasserzähler der wohnung 3

und vom ihnen gemeldeten nicht unerheblichen verbrauch.

sollten sie dies unkorrigiert belassen, werden wir das amtsgericht anrufen müssen um

feststellen zu lassen, ob ihr verhalten ordentlicher verwaltung entspricht.

 

2.    per oktober 2010 leisteten wir eigentümer eine sonderumlage von je 250,- € 

 

= 1.000,-€ für die reparatur der balkontüren.  in ihrer jetzigen abrechnung über die 

instandhaltung 2011 haben sie diese sonderumlage nicht berücksichtigt.

 

3.    das guthaben bei den wasserwerken (1.1.11 - 31.12.11) über  1.045,-€

 

fügen sie einfach rechnerisch der vermögensübersicht hinzu.

 

 

warum sollen wir die rechnung der fa. ba - ro vom 15.12.11 mittragen ?

es ging dabei um die überprüfung einer rückstauklappe in einer illegalen toilette im keller 

der wohnung 2, die    a) falsche rückstauklappen hat und    b) versteckt werden muss, da nicht 

von der bauaufsicht genehmigt.  

diese illegale toilette ist nicht mit dem abwassersystem des übrigen hauses verbunden, es führt 

lediglich ein eigenes  ht - pvc - entlüftungsrohr zum dach .  

 

 

zum neuen punkt satelliten - schüssel

 

wir sind grundsätzlich nicht dagegen.

wir wollen und brauchen keine.

wir wollen nicht an den kosten beteiligt werden.

wir wollen keine handwerker in unserer wohnung.

wir wollen keine beteiligung an folgekosten.

 

 

zum neuen punkt dämmung hausaußenwände

 

die gesamten hausaußenwände haben eine  10 cm - dicke styropor - wärmedämmung. 

der ausbau der nicht zu wohnzwecken dienenden wirtschaftsräume im keller -  und im 

bodengeschoss wurde von den betreffenden bauherren und eigentümern selbst vorgenommen. 

selbstverständlich muss jeder eigentümer dafür sorgen, dass wasserrohre frostfrei sind.

auch wir müssen in unseren wirtschaftsräumen im keller die heizung entsprechend aufdrehen. 

 

 

laut beschluss steht uns die hälfte der verfügbaren fläche des alten heizungsraumes zu. 

die heizung der wohnung 3 nimmt schon einen grossen platz ein. die revisionsklappe vom 

abwasserrohr, die wir auf unsere kosten einbauen liessen, ist von wohnung 3 versperrt und

zugemüllt.

                  ( SIEHE MEINE SEITE :  geteilter heizungsraum )

 

 

wir fordern als tagesordnungspunkt :  

 

   korrekte und sichtliche aufteilung unter berücksichtigung der freizulassenden 

  versorgungsstellen   ( waschbecken, zähler, revisionsklappe, fenster und tür ) 

   im alten heizungsraum. 

 

 

da sie bisher in ihren 3 versammlungen weder die gesetze , noch die teilungserklärung 

einhielten, ist es uns momentan nicht mehr möglich , an ihren versammlungen teilzunehmen.

wir erwarten ihr rechtlich einwandfreies protokoll. 

 

wir erwarten von ihnen, dass sie in dieser und in kommenden versammlungen die gesetze und

die teilungserklärung korrekt einhalten. 

 

wir verbleiben     re. di.     jü. di.

 

 

betreffend der baulichen veränderung :  schüssel auf dem dach  ,

die der haus"verwalter" in seinem protokoll zu 100 % zustimmung protokollierte , wir di. 

aber an dieser versammlung gar nicht teilnahmen ,

       siehe meine seite :    illegale bauliche veränderungen 

heißt es im  BGH , Az : V ZR 65/11 , im urteil vom 11.11.2011  : 

       WER NICHT ZUSTIMMT, ZAHLT AUCH NICHTS ! 

 

aber in den abrechnungen vom haus"verwalter" be. mussten wir, die familie di., ständig 

25 % der stromkosten der illegalen schüsseln mitbezahlen. 

das ist doppelter gesetzesbruch.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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