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illegale bauliche veränderungen

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illegale bauliche veränderungen der ersteigerer und käufer  seit 2006

( ungenehmigt, eigenmächtig, ohne genehmigung aller miteigentümer, ohne beschluss )  

 

ENTGEGEN  BGB,  WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZ  und TEILUNGSERKLÄRUNG

alles mit wissen und duldung unseres haus"verwalters" ,  der nichts dagegen unternimmt , entgegen seinem verwaltervertrag  :

 

 

WOHNUNG  4 :

 --    dachdurchbruch für schornstein für neu gebaute etagenheizung

 --    am oster - sonnabend, wurden dutzende von dachsteinen unseres hauses von den handwerkern, die in den  

        räumen der wohnung nr.4 tätig waren, auf der strasse, vor unserem haus, durchgesägt.  das heisst, die      

        ziegelfläche wurde verkleinert, die fensterfläche wurde vergrössert, an allen dachfenstern der wirtschaftsräume.

--     die wirtschaftsräume im dachboden wurden zu kinderzimmern umgebaut und so werden sie auch genutzt.

--     auf dem balkon, am dachbalken, wird ein stahlarm befestigt für  sat - schüssel.  

        zwei jahre später wieder entfernt.

--      die balkon - trennwand wird gefliest  

--      auf der gemeinschaftsfläche , rechte hausseite, werden fahrradständer aufgestellt und befestigt.

         meine frage an den haus"verwalter" , wo der vorgesehene platz für mein fahrrad ist, beantwortet er nicht.

--       2 sat - schüsseln werden laienhaft am schornstein befestigt.  ( siehe auch dazu die seite  : HAUSVERWALTER,

          kopie 42 , protokoll vom 6.3.2012    TOP  VERSCHIEDENES ) .  eine bauliche veränderung die alle betrifft ; die  

          vom  haus"verwalter" unter   V E R S C H I E D E N E S  behandelt wird, GESETZESWIDRIG    und weiterhin, 

entgegen der gesetze, da nicht alle eigen  -   tümer anwesend sind, beschlossen wird.       

der beschluss lautet : im TOP 6  VERSCHIEDENES : die eigentümergemein  -  schaft genehmigt die errichtung EINER  parabolantenne auf dem dach IN DER NÄHE des schornsteines......

JETZT HÄNGEN  ZWEI  PARABOL  -  ANTENNEN   AM   SCHORNSTEIN

so werden bei uns im hause rechts  -  gültige beschlüsse  (weil nicht innerhalb von  30  tagen vor´m amts - gericht einspruch erhoben ) ,  umgesetzt !!   für deren einhaltung der hausverwalter verantwortlich ist.   

 

 

     

 

 

 

WOHNUNG 3 :

 

 

--        auf der sondernutzungsfläche  ( garten ) wird eine baracke zusammen genagelt,   2 meter x 4 meter x 2 meter 

           und mit kaminholz befüllt.

           ein halbes jahr später wieder abgerissen

--       monate später wird eine ferienhaus -  skihütte , einen guten meter von meiner zaungrenze        

          entfernt, aufgebaut :   4 meter x 4 meter x 3 meter  (siehe auch ansicht unter :  gericht )

            ein jahr später, mit der hilfe unseres rechtsanwaltes, wieder abgebaut.  

--         am ersten wochenende im mai 2012 wurde ein schuppen aufgebaut,  ca. 2 meter x 2 meter und 2 meter hoch.

--         die wirtschaftsräume im dachboden wurden im januar 2013 von externen arbeitern ausgebaut.  zu was wohl    

            ausgebaut, die bewohner bestehen aus einer vier - köpfigen familie.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

WOHNUNG 2 :

--      die abstufungen an der terrasse werden verändert

--      die terrassen - trennwand wird mit holz getäfelt

--      die wirtschaftsräume im keller werden zu kinderzimmern umgebaut und so auch genutzt

--      auf der sondernutzungsfläche  ( garten )  wird ein schuppen aufgebaut, der möglicherweise zum teil auf             

        gemeinschaftsfläche steht   ( je nachdem wie das gerichtsurteil gegen mich ausfällt ).  

 

 

 

 

 

 

 

WOHNUNG 1 :

--     im sommer 2003 wird an der selber gekauften und selber befestigten holzdecke an der terrasse, über der terrassentür, eine 

        spielzeug-kamera angeschraubt, die auf unsere terrassentreppe gerichtet ist.

      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

sehen sie dazu bitte die seiten :    amtsgericht      +     landgericht berlin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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