verwaltervertrag
im protokoll der eigentümerversammlung vom 12.4.2011 steht unter punkt 4 : verwalterbestellung ab 1.7.2011
Die Eigentümergemeinschaft bestellt die xxxxxxxx xxxxxxxx Wohnungsverwaltung ......., vom 1.7.2011 bis 30.6.2013 zum WEG - Verwalter. Der Verwaltervertrag sowie die Verwalterbestellung sind jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündbar. Der Verwaltervertrag wird in der vorgelegten Fassung genehmigt. Frau xxxxxxxx ( Wohnung 2 ) und Herr xxxxxxxx ( Wohnung 4 ) werden bevollmächtigt, den Vertrag für die WEG zu unterzeichnen .
Ja - Stimmen 3
Nein- Stimmen 0
Enthaltungen 1
somit beschlossen.
auszüge aus dem Verwaltervertrag :
2.1. Der Verwalter ist mit Wirkung ab 1.7.2011 bestellt. Die Bestellung erfolgt bis zum 30.6.2016. Der Verwalter - vertrag und die Verwalterbestellung sind mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalender - jahres kündbar.
ENTGEGEN DEM PROTOKOLL HAT SICH DER HAUS"VERWALTER" DREI ZUSÄTZLICHE BESTELLUNGS - JAHRE GENEHMIGT. UND WOHNUNG 2 UND WOHNUNG 4 HABEN SELBSTVERSTÄNDLICH BLIND UND GEHORSAM UNTERSCHRIEBEN.
2.2. Die wiederholte Bestellung, jeweils auf längstens fünf Jahre, bedarf eines erneuten Beschlusses der Wohnungseigentümer, der frühestens ein Jahr vor Ablauf der Bestellungszeit gefaßt werden kann.
3.1. Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus
a) dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), insbesondere den §§ 27 und 28.
b) der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung,
c) den gültigen Beschlüssen und Vereinbarungen der WEG,
d) dem Inhalt dieses Verwaltervertrages,
e) (ergänzend) den Bestimmungen über entgeltliche Geschäftsbesorgung (§675 BGB).