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unser haus"verwalter" ist jurist und richter

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brief vom  8.9.2011 an  haus"verwalter" :

 

sie haben sich ja bereits juristisch geäussert, indem sie während unserer  et - versammlung  ( 21.9.2010 ) gegenüber  dem vertreter der eigentümerin der wohnung  3 , bestätigten, dass der beschluss vom 21.8.1985   "....hätte in´s grundbuch eingetragen werden müssen !"

 

sie sind demnach ausgebildeter jurist, richter und parteibezogener haus"verwalter".

 

sollte ein hausverwalter nicht neutral sein und für alle eigentümer gleichermassen da sein ?

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