unser haus"verwalter" ist jurist und richter
brief vom 8.9.2011 an haus"verwalter" :
sie haben sich ja bereits juristisch geäussert, indem sie während unserer et - versammlung ( 21.9.2010 ) gegenüber dem vertreter der eigentümerin der wohnung 3 , bestätigten, dass der beschluss vom 21.8.1985 "....hätte in´s grundbuch eingetragen werden müssen !"
sie sind demnach ausgebildeter jurist, richter und parteibezogener haus"verwalter".