stellplatz linke hausseite
in der : Baubeschreibung für Bauvorhaben des öffentlich geförderten Wohnungsbaues , vom 24.9.1983
behördlich gestempelt : 19.OKT.1983, für Bauherr : Jü. Di., Sa. straße x, 1000 Berlin xx, steht unter Punkt 29. (Stellplätze für Kraftfahrzeuge), Anzahl der insgesamt vorgesehenen Stellplätze : 1 . Zugleich mit diesem Bauvorhaben werden geschaffen : 1 Stellplätze ebenerdig .
Das Bauvorhaben wird nach den Angaben in dieser Baubeschreibung und nach den mit Anerkennungsvermerk der Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin versehenen Zeichnungen ausgeführt. Sollten sich Abweichungen als dringend notwendig herausstellen, wird die erforderliche , schriftliche Einwilligung der Bewilligungsstelle vor der Ausführung eingeholt.
in der : Wirtschaftlichkeitsberechnung / Lastenberechnung für öffentlich geförderten Wohnungsbau , behördlich gestempelt : 19.OKT.1983, für Grundstückseigentümer Jü. und Re. Di., Sa. straße x, 1000 Berlin xx, steht unter Bauvorhaben : 1 Wohnungen mit 94,66 qm Wohnfläche, mit 2 1/2 Zimmer. 1 Stellplätze in Palette mit 15,00 qm Nutzfläche.
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heute, am donnerstag, den 13.6.2013 , habe ich auf anraten meines rechtsanwaltes und mit der hilfe meiner ehefrau das ende meines gartenzaunes (gartentor / einfahrtstor) abgebaut und ca. 4 meter nach hinten versetzt. provisorisch und noch nicht sehr befestigt. somit habe ich in dieser sache den urteilen vom amtsgericht ( siehe diese seite )und vom landgericht ( siehe diese seite ) genüge getan und deren forderungen erfüllt.
nun habe ich zwar ca. 20 m² weniger garten als meine drei miteigentümer , aber die seltsamen urteile der beiden gerichte sind erst einmal ausgeführt. ( siehe verfassungsgerichtshof ) und ( die 1.beschlüsse im neuen haus )
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nachdem ich auf anweisung der gerichte am 13.6.2013, nach 30 jahren bestand, unser gartentor abgebaut und ca. 4 meter zurückgesetzt wieder aufgebaut habe, steht der dort befindliche stellplatz allen eigentümern zur verfügung.
wir stehen seit diesem tag mit unserem pkw auf der strasse, gemäss strassenverkehrsordnung, in fahrtrichtung geparkt.
heute, am freitag 28.6.2013, gegen 19 uhr 40, klingelte es an unserer wohnungstür sturm. kurze augenblicke danach nochmals sturmklingeln. nach öffnen der wohnungstür brüllte die mieterin der wohnung 3 (die tochter der eigentümerin) in schrillem befehlston : "wenn sie schon dort stehen, dann fahren sie gefälligst mit ihrem auto einen meter zurück, damit ich in die einfahrt fahren kann ; oder ich rufe die polizei !" meine frau entgegnete in ruhigem ton : "ich parke so, wie sie oft parkten !"
daraufhin ging die mieterin und schmiss wutentbrannt die haustür zu ; danach ihre wohnungstür. diese türen gehören allen eigentümern. wenn sie kaputt geschlagen sind, dürfen wir alle die reparaturen bezahlen.
gegen 21 uhr 10 klingelte es an der wohnungstür. drei polizisten standen davor. sie baten darum mit der halterin des wagens zu sprechen. ich bat sie in die wohnung herein. es waren drei freundliche beamte. nach kurzer unterhaltung gingen wir alle zum auto raus, diskutierten noch kurz und die polizisten schoben den wagen, auf bitten meiner frau, etwa einen meter zurück.
gegen 21 uhr 40 sah ich vom fenster aus, dass die mieterin mit ihrem wagen schräg, fast im rechten winkel, vor unserem auto stand. da wir an der linken hausseite eine schräge einfahrt haben, kann sie in dieser stellung nicht in die einfahrt einfahren, sondern nur unser auto blockieren. sie hat also ( vermutlich ) die polizisten angelogen, als sie ihnen sagte, sie wolle in die einfahrt fahren. sie wollte lediglich einen schrägen parkplatz haben, vor ihrer " angestammten " linken hausseite. strenge bräuche in und vor unserem haus ,seit herbst 2009 , und mit unserer strassenverkehrsordnung nicht vereinbar. wir werden uns an diesem zirkus nicht beteiligen und parken, wo immer ein vorschriftsmässiger platz zur verfügung steht.
21.8.1985 - 12.6.2013 seit 13.6.2013
lt. eigentümerbeschluss vom 21.8.1985
seit 13.6.2013 um ca. 20 m² garten bestohlen lt. der urteile zweier deutscher richterinnen.
siehe meine seiten :
die 1.beschlüsse im neuen haus ( 21.8.1985 )
amtsgericht
landgericht
verfassungsgerichtshof