landgericht berlin
Landgericht Berlin Hans + xxxxxxxx Dietgen
Littenstrasse 12 - 17 xxxxxxxx strasse xxx
10179 Berlin 1xxxx Berlin
17.12.2012
Sehr geehrte Richterinnen und Richter im Landgericht Berlin,
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin ein 71jähriger Rentner. Ich lebe zusammen mit meiner Ehefrau seit fast 30 Jahren in einer selbst mit erbauten
Eigentumswohnung, in einem 4 - Familien - Haus. Wir haben seit 2 1/2 Jahren einen Hausverwalter, der die Gesetze
bricht. Der die Teilungserklärung und das BGB ignoriert, der falsche Abrechnungen erstellt, der falsche und unvollständige
Protokolle erstellt.
Der Selbige ist gleichzeitig der xx.Vorsitzende des xxxxxxxx Mitglieder zählenden xxxxxxxx-, xxxxxxxx- und xxxxxxxxeigentümer-
vereins Berlin - xxxxxxxx. Die krassen Widersprüche des xx.Vorsitzenden des xxxxxxxxeigentümervereins, xxxxxxxx, der
seinen Mitgliedern die Wohnungseigentumsgesetze beizubringen versucht........ ........und des Geschäftsmannes xxxxxxxx,
der Häuser und Eigentumswohnungen verwaltet und dabei die Gesetze grob missachtet, sind von mir nicht mehr vereinbar
und verarbeitbar.
Ich werde bei jeder Versammlung "über den Tisch gezogen". Wegen der falschen und unvollständigen Protokolle haben ich
und meine Ehefrau einen Prozess am Hals, der im Februar bei Ihnen im Gericht stattfindet. Dauernd bricht der Haus"verwalter"
die Gesetze.
In den 90er Jahren hatte ich einen Schlaganfall, Gehirnschlag. Ich kann nicht mehr schnell sprechen und dabei auch noch
denken. dies geht, auch altersbedingt, alles etwas langsam bei mir. Und der Haus"verwalter" behandelt immer wieder Punkte,
die so nicht angekündigt waren und auch unter " Verschiedenes " wichtige Punkte, wie bauliche Veränderungen.
Ich habe auch kein Geld, um die nicht legalen Beschlüsse Gerichtlich anzufechten. Lt. unserer Teilungserklärung dürfen wir
uns nur von einem Haushaltsangehörigen oder von einem Miteigentümer in den W E G - Versammlungen vertreten lassen.
Zwar könnte ich mich von meiner Ehefrau und Miteigentümerin vertreten lassen, aber sie fühlt sich überfordert, ihre Meinung
und ihr Recht in den Eigentümer - Versammlungen einzubringen. Sie steht hilflos den anfeindenden und dem Haus"verwalter"
hörigen Miteigentümern gegenüber und würde dem Druck nicht standhalten. Deswegen kann ich meiner Frau mein
Stimmrecht nicht übertragen.
Die anderen Eigentümer wohnen zwischen 3 und 6 Jahren im Haus und haben seit ihrem Einzug ständig die Gesetze
mißachtet, mit Duldung des Haus"verwalters". Ich habe im W E G gelesen :
" Der Wohnungseigentümer " von Volker Bielefeld 8. Ausgabe Stand : Januar 2009, 14. 2. 3. 1. :
....Die Wirksamkeit von Vertretungsbeschränkungen findet jedoch dort ihre Grenze, wo eine solche Regelung zu einer
unzumutbaren Benachteiligung des Betroffenen führen würde.... Anschliessend werden verschiedene Gerichtsurteile
angeführt.
Da ich in der Hauptsache mich nur auf Schriftliches vorbereiten kann und ausserstande bin, mündliches schnell zu verarbeiten,
auch in unserer zerstrittenen Eigentümer - Gemeinschaft, bitte ich Sie mir zu sagen, mir zu raten, mir zu helfen, wie ich mich von
einer gesetzestreuen Person vertreten lassen kann.
Aus dem Antwortschreiben des Eigentümervereins geht hervor und wird auch bestätigt, dass keinerlei Interesse besteht, die
Aktivitäten des Herrn xxxxxxxx sachlich aufzudecken. Es wird zwar in der Vereinszeitschrift 4 / 12 um Anregungen betreffend
" Problemen mit dem Verwalter " gebeten. Aber natürlich nicht mit dem Verwalter, der gleichzeitig der Vorsitzende des Vereins
ist. Bitte nur fremde Verwalter !
Anbei sende ich Ihnen 9 Kopien. Falls es der Wahrheitsfindung hilft, sende ich Ihnen auch gerne die angesprochenen übrigen
49 Kopien zu.
Mit freundlicher Begrüssung Hans Dietgen xxxxxxxx Dietgen
als antwort auf diesen hilferuf erhielten wir folgenden brief :
Landgericht Berlin
an Frau xxxxxxxx Dietgen
Geschäftszeichen Tel. Fax Datum
xxxxxxxx WEG xxxx xxxx 09.01.2013
Sehr geehrte Frau Dietgen,
in der Sache
Dietgen u.a. ./. xxxxxxxx
werden Sie darauf hingewiesen, dass es sich bei einem Prozess vor dem Landgericht um einen
Anwaltsprozess handelt. Vortrag der Parteien kann nicht berücksichtigt werden.
Mit freundlichem Gruß
Kuhla
Vorsitzende Richterin am Landgericht
Beglaubigt Brombeck Justizhauptsekretärin
beachtliche antwort der justiz auf einen hilferuf eines ratlosen bürgers
diese vorsitzende richterin am landgericht, kuhla, hat später, im februar 2013 über meinen berufungsprozess entschieden; vorher
hat sie meinen privaten, vertraulichen, brief an die gegnerischen rechtsanwälte der wohnung 3 weitergeleitet. somit ist er all -
gemein bekannt, auch bei unserem haus"verwalter".
sehen sie bitte auch auf meinen seiten : amtsgericht und verfassungsgerichtshof
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Richterin Kuhla xxxxxxxx und Hans Dietgen
Landgericht Berlin xxxxxxxx Strasse xx
Littenstrasse 12 - 17 1xxxx Berlin
10179 Berlin 6.6.2013
Geschäftsnummer : xxxxxxxx
xxxxxxxx Amtsgericht Tempelhof - Kreuzberg
Sehr geehrte Richterin Kuhla,
dank dem Urteil, welches Sie am 19.2.2013 gefällt haben, ergibt sich nun folgende Situation :
Wir ( Wohnung 1 ) warten auf die Zwangsvollstreckung !
Wenn wir den Gartenzaun, gleichzeitig Einstellplatztor, abbauen, haben wir einen offenen Garten, durch den jeder Mensch, jeder Hund von der Strasse aus auf unsere Terrasse und in unser Wohnzimmer eindringen kann.
Die Eigentümergemeinschaft hat sich in der Versammlung vom 27.5.2013 geweigert ( mit unserer Gegenstimme ), die Sondernutzungsflächen lt. Teilungserklärung neu zu vermessen, auch die Eigentümerin xxxxxxxx, die doch den Beschluss durch Sie aufheben liess.
Damit haben wir demnächst eine um etwa 20 m² kleinere Sondernutzungsfläche als die anderen Eigentümer, da für sie plötzlich der für uns ungültige Beschluss gilt. Wir versetzen nun nach gutdünken das Einstellplatztor nach hinten und Eigentümerin 3 , Frau xxxxxxxx, besetzt weiterhin einen Teil unseres Grundstücks, das uns lt. Teilungserklärung zusteht.
Unser Hausverwalter xxxxxxxx ist wie immer untätig.
Per Zwangsvollstreckung soll auch unser Kaminholz entfernt werden. Frau xxxxxxxx hat durch ihre Anwälte angeboten, gegen eine durch uns zu zahlende Summe von 1.000,- €, das Holz entfernen zu lassen. Das Holz wird dann wahrscheinlich gleich zu ihren Holzstapeln gelangen ! Sie hat nämlich eine gleich grosse Menge an Holz wie wir.
Wir sind wohl die einzigen Menschen , die einen Heizkamin haben und in ihrem Garten kein Holz haben dürfen ! Gemeinschaftseigentum haben wir fürs Holz niemals belegt !
Unser Holz hat sich seit dem Amtsgerichtsurteil etwa halbiert.
Nun werden diverse Gerichtsverfahren folgen, damit wir annähernd unser Recht bekommen.
Dieser Brief ist emotional geworden, beschreibt genau, wie wir uns fühlen :
enttäuscht, wütend und hintergangen !
Es grüsst xxxxxxxx Dietgen