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landgericht berlin

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Landgericht Berlin                                                                                           Hans + xxxxxxxx Dietgen

Littenstrasse  12 - 17                                                                                       xxxxxxxx strasse xxx

10179 Berlin                                                                                                    1xxxx Berlin

                                                                                                                        17.12.2012

Sehr geehrte Richterinnen und Richter im Landgericht Berlin,

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin ein 71jähriger Rentner. Ich lebe zusammen mit meiner Ehefrau seit fast 30 Jahren in einer selbst mit erbauten

Eigentumswohnung, in einem  4 - Familien - Haus.        Wir haben seit  2  1/2  Jahren einen Hausverwalter, der die Gesetze

bricht.  Der die Teilungserklärung und das BGB ignoriert, der falsche Abrechnungen erstellt, der falsche und unvollständige 

Protokolle erstellt.  

Der Selbige ist gleichzeitig der xx.Vorsitzende des xxxxxxxx Mitglieder zählenden xxxxxxxx-, xxxxxxxx- und xxxxxxxxeigentümer-

vereins Berlin - xxxxxxxx.     Die krassen Widersprüche des xx.Vorsitzenden des xxxxxxxxeigentümervereins, xxxxxxxx, der

seinen Mitgliedern die Wohnungseigentumsgesetze beizubringen versucht........        ........und des Geschäftsmannes xxxxxxxx,

der Häuser und Eigentumswohnungen verwaltet und dabei die Gesetze grob missachtet, sind von mir nicht mehr vereinbar

und verarbeitbar.  

Ich werde bei jeder Versammlung  "über den Tisch gezogen". Wegen der falschen und unvollständigen Protokolle haben ich 

und meine Ehefrau einen Prozess am Hals, der im Februar bei Ihnen im Gericht stattfindet. Dauernd bricht der Haus"verwalter"

die Gesetze.  

In den 90er Jahren hatte ich einen Schlaganfall, Gehirnschlag.  Ich kann nicht mehr schnell sprechen und dabei auch noch 

denken.  dies geht, auch altersbedingt, alles etwas langsam bei mir.  Und der Haus"verwalter" behandelt immer wieder Punkte,

die so nicht angekündigt waren und auch unter  " Verschiedenes " wichtige Punkte, wie bauliche Veränderungen.

Ich habe auch kein Geld, um die nicht legalen Beschlüsse Gerichtlich anzufechten.   Lt. unserer Teilungserklärung dürfen wir

uns nur von einem Haushaltsangehörigen oder von einem Miteigentümer in den   W E G - Versammlungen vertreten lassen. 

Zwar könnte ich mich von meiner Ehefrau und Miteigentümerin vertreten lassen, aber sie fühlt sich überfordert, ihre Meinung 

und ihr Recht in den Eigentümer - Versammlungen einzubringen.  Sie steht hilflos den anfeindenden und dem Haus"verwalter"

hörigen Miteigentümern gegenüber und würde dem Druck nicht standhalten.     Deswegen kann ich meiner Frau mein 

Stimmrecht nicht übertragen.  

Die anderen Eigentümer wohnen zwischen  3 und  6  Jahren im Haus und haben seit ihrem Einzug ständig die Gesetze 

mißachtet, mit Duldung des Haus"verwalters".        Ich habe im  W E G  gelesen :  

" Der Wohnungseigentümer "  von Volker Bielefeld  8. Ausgabe   Stand :  Januar 2009,  14. 2. 3. 1.  :  

....Die Wirksamkeit von Vertretungsbeschränkungen findet jedoch dort ihre Grenze, wo eine solche Regelung zu einer 

unzumutbaren Benachteiligung des Betroffenen führen würde....  Anschliessend werden verschiedene Gerichtsurteile 

angeführt.  

Da ich in der Hauptsache mich nur auf Schriftliches vorbereiten kann und ausserstande bin, mündliches schnell zu verarbeiten, 

auch in unserer zerstrittenen Eigentümer - Gemeinschaft, bitte ich Sie mir zu sagen, mir zu raten, mir zu helfen, wie ich mich von 

einer gesetzestreuen Person vertreten lassen kann.  

Aus dem Antwortschreiben des Eigentümervereins geht hervor und wird auch bestätigt, dass keinerlei Interesse besteht, die 

Aktivitäten des Herrn xxxxxxxx sachlich aufzudecken.  Es wird zwar in der Vereinszeitschrift  4 / 12  um Anregungen betreffend 

" Problemen mit dem Verwalter "  gebeten.  Aber natürlich nicht mit dem Verwalter, der gleichzeitig der Vorsitzende des Vereins

ist.  Bitte nur fremde Verwalter !  

Anbei sende ich Ihnen  9 Kopien.  Falls es der Wahrheitsfindung hilft, sende ich Ihnen auch gerne die angesprochenen übrigen 

49 Kopien zu.  

Mit freundlicher Begrüssung     Hans Dietgen    xxxxxxxx Dietgen

 

 

als antwort auf diesen hilferuf erhielten wir folgenden brief :  

 

 

Landgericht Berlin

 

an Frau xxxxxxxx Dietgen

Geschäftszeichen                                                  Tel.               Fax                                                                   Datum

xxxxxxxx     WEG                                                   xxxx               xxxx                                                                 09.01.2013

Sehr geehrte Frau Dietgen,

in der Sache

Dietgen u.a. ./. xxxxxxxx

werden Sie darauf hingewiesen, dass es sich bei einem Prozess vor dem Landgericht um einen

Anwaltsprozess handelt. Vortrag der Parteien kann nicht berücksichtigt werden.

Mit freundlichem Gruß

Kuhla

Vorsitzende Richterin am Landgericht

 

Beglaubigt  Brombeck  Justizhauptsekretärin

 

 

beachtliche antwort der justiz auf einen hilferuf eines ratlosen bürgers

 

 

diese vorsitzende richterin am landgericht, kuhla, hat später, im februar 2013 über meinen berufungsprozess entschieden; vorher

hat sie meinen privaten, vertraulichen, brief  an die gegnerischen rechtsanwälte der wohnung 3 weitergeleitet. somit ist er all -

gemein bekannt, auch bei unserem haus"verwalter".

 

 

sehen sie bitte auch auf meinen seiten :     amtsgericht  und  verfassungsgerichtshof

 

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Richterin Kuhla                                                                                                           xxxxxxxx und Hans Dietgen

Landgericht Berlin                                                                                                      xxxxxxxx Strasse xx

Littenstrasse  12 - 17                                                                                                     1xxxx Berlin

10179 Berlin                                                                                                                   6.6.2013

 

Geschäftsnummer :  xxxxxxxx

                                 xxxxxxxx  Amtsgericht Tempelhof - Kreuzberg

 

Sehr geehrte Richterin Kuhla,

dank dem Urteil, welches Sie am 19.2.2013 gefällt haben, ergibt sich nun folgende Situation :  

Wir  ( Wohnung  1 )  warten auf die Zwangsvollstreckung !  

Wenn wir den Gartenzaun, gleichzeitig Einstellplatztor, abbauen, haben wir einen offenen Garten, durch den jeder Mensch, jeder Hund von der Strasse aus auf unsere Terrasse und in unser Wohnzimmer eindringen kann.  

Die Eigentümergemeinschaft hat sich in der Versammlung vom  27.5.2013 geweigert  ( mit unserer Gegenstimme ), die Sondernutzungsflächen  lt. Teilungserklärung neu zu vermessen, auch die Eigentümerin xxxxxxxx, die doch den Beschluss durch Sie aufheben liess. 

Damit haben wir demnächst eine um etwa  20 m² kleinere Sondernutzungsfläche als die anderen Eigentümer, da für sie plötzlich der für uns ungültige Beschluss gilt.  Wir versetzen nun nach gutdünken das Einstellplatztor nach hinten und Eigentümerin  3  , Frau xxxxxxxx, besetzt weiterhin einen Teil unseres Grundstücks, das uns lt. Teilungserklärung zusteht.

Unser Hausverwalter xxxxxxxx ist wie immer untätig.

Per Zwangsvollstreckung soll auch unser Kaminholz entfernt werden.  Frau xxxxxxxx hat durch ihre Anwälte angeboten, gegen eine durch uns zu zahlende Summe von  1.000,- €, das Holz entfernen zu lassen.  Das Holz wird dann wahrscheinlich gleich zu ihren Holzstapeln gelangen !  Sie hat nämlich eine gleich grosse Menge an Holz wie wir.

Wir sind wohl die einzigen Menschen , die einen Heizkamin haben und in ihrem Garten kein Holz haben dürfen !  Gemeinschaftseigentum haben wir fürs Holz niemals belegt !  

Unser Holz hat sich seit dem Amtsgerichtsurteil etwa halbiert.  

 

Nun werden diverse Gerichtsverfahren folgen, damit wir annähernd unser Recht bekommen.

Dieser Brief ist emotional geworden, beschreibt genau, wie wir uns fühlen :

enttäuscht, wütend und hintergangen !

Es grüsst   xxxxxxxx Dietgen

 

 

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