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abmahnung an haus"verwalter"

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brief von mir am 8.9.2011 an haus"verwalter" der   w e g  .    auszug auf der seite 5  :                                                           

 

per 1.5.2010 übernahmen sie unsere hausverwaltung. sie erhielten sämtliche hauspapiere und protokolle und beschlüsse zumindest der letzten  20 jahre.    sie ignorierten die jahrelangen aufforderungen und beschlüsse zur erneuerung der teilweise abgelaufenen wasserzähler.   auch haben sie natürlich nicht bemerkt, in den ihnen übergebenen unterlagen, dass wir bei den wasserwerken den abrechnungszeitraum haben :    1.1.   -   31.12..                                                                                      somit hätten sie die eigentümer auffordern müssen, die zählerstände zu notieren.                                 sie erstellten die erste jahresabrechnung der wassergebühren und teilten die summe durch  4.   somit darf jeder  800,-- € zahlen.   da wir, dietgen, sparsam mit wasser umgehen, sagten unsere zählerstände einen verbrauch von etwa  450,-- €                             somit darf ich wegen ihrer unzulänglichkeit  ( will nicht sagen, wegen ihrer faulheit )   350,-- €  mehr bezahlen , als ich verbraucht habe.   mehr als ein viertel meiner monatlichen rente.  

danke , herr xxxxxxxx, sie sind ein toller haus"verwalter".   

wasserrechnung durch 4 eigentümer zu teilen ist keine  " massnahme ordnungsgemässer verwaltung " !

und wenn der versammlungsbeauftragte der eigentümerin der wohnung 3  dafür lautstark plädiert, die wasserrechnung durch  4  zu teilen und nicht nach zählerständen, so ist dies eine undemokratische spinnerei und nicht mit dem eigentumsgesetz vereinbar.

jetzt haben wir anfang september 2011 und trotz beschlüssen noch immer keine erneuerten wasserzähler.   das ist fahrlässiges handeln, herr  w e g  " verwalter "  und dafür haben sie zu haften.

die instandhaltung des gemeinschaftlichen eigentums gehört nach  § 21.5 des wohnungseigentumsgesetzes zur  " ordnungs -  gemässen verwaltung " und damit zu ihren wichtigsten aufgaben.  da sie dagegen verstossen, muss ich ihnen eine abmahnung aussprechen.  nun wollen sie wohl für dieses kalenderjahr wieder die wasserrechnung durch  4  teilen ? ! 

infolge ihrer untätigkeit werde ich betrogen um teile meiner rente.  da ist jegliches gespür für werte, für moral, für eigentum, für verantwortung abhanden gekommen.

 

ein hausverwalter ist grundsätzlich verpflichtet, dafür sorge zu tragen, dass beschlüsse der von ihm 

verwalteten eigentümergemeinschaft vollständig ausgeführt werden.  ( LG Hamburg, Urteil vom 15.11.2012,

Az : 318 S 225/10 ).

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