flucht der eigentümer
im februar / märz 2002 verliessen die eigentümer der wohnungen 4 und 3, getrennt, jeder einzeln für sich, das haus. wegen überschuldungen, auch beachtliche wohngeldschulden und zwangsversteigerungen. im februar 2003 verliessen die eigentümer der wohnung 2 das haus. ebenfalls wegen zwangsversteigerungen. am 1.3.2003 verliess die ehefrau des eigentümers der wohnung 3 , die bis dahin mit ihrem freund in der wohnung lebte, ohne wohngeld, wassergeld oder sonst etwas gezahlt zu haben, das haus.