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mangelhafte, oberflächliche tagesordnungspunkte

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tagesordnungspunkte auf den einladungen zur eigentümerversammlung , zusammengestellt und abgeschickt vom hausverwalter, sind laut eigentümergesetz so deutlich zu formulieren, dass man einen eventuell bevollmächtigten ggf. weisungsgebundene vollmacht geben kann.   und sich selber gedanken zu evtl. beschlüssen machen kann.

 

einladung vom haus"verwalter" am 17.3.2011 , zum 12.4.2011   punkt 9  =  "Brandschutztür im Keller"

 

einladung vom haus"verwalter" am 24.8.2010,  zum 21.9.2010   punkt 5  =  "Bestandsaufnahme über vorgenommene bauliche Änderungen ; ggf. Beschlussfassung über Genehmigung bzw.Rückbau "     siehe unter :  amtsgericht   =   brief vom 10.9.2010 an unseren rechtsanwalt.

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