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hausverwalter

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Herrn Chefredakteur xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx                                                                                            Hans Dietgen xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx Berlin  TF + TK 030 /xxxxxxxxxx 7.10.2012

Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxx ,    wir haben einen Hausverwalter, der die Gesetze bricht.  Der die Teilungserklärung und das BGB ignoriert, der falsche Abrechnungen erstellt, der einen Rentner abzockt, der falsche und unvollständige Protokolle erstellt.    Wenn es bei mir ( xx -jähriger Rentner ), in meiner Angelegenheit nur um einen Hausverwalter gehen würde, so würde ich Ihnen nicht schreiben.  Da aber der Selbige gleichzeitig der xx.Vorsitzende des xxxxx Mitglieder zählenden xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx xxxxxxxxxxvereins Berlin-xxxxxxxxxx ist, will ich Ihnen die beiliegenden 9 Kopien zusenden mit der Frage : ob ich Ihnen die beschriebenen 49 DIN A 4 - Kopien auch zusenden darf, ob Sie Interesse daran haben ?!    Die krassen Widersprüche des xx.Vorsitzenden des xxxxxxxxxxeigentümervereins xxxxxxxxxx, der seinen Mitgliedern die Wohnungseigentumsgesetze beizubringen versucht ..........und des Geschäftsmannes xxxxxxxxxx, der Häuser und Eigentumswohnungen verwaltet und dabei die Gesetze grob missachtet, sind evtl. von Interesse für die xxxxxxxxxx-Leser.      Aus dem Antwortschreiben des Eigentümervereins geht hervor und wird auch bestätigt, dass keinerlei Interesse besteht, die Aktivitäten des Herrn xxxxxxxxxx sachlich aufzudecken. Es wird zwar in der Vereinszeitschrift xxxx um Anregungen betreffend  "Problemen mit dem Verwalter" gebeten. Aber natürlich nicht mit dem Verwalter, der gleichzeitig der xx.Vorsitzende des Vereins ist.  Bitte nur fremde Verwalter !         (siehe Kopie)

Mit freundlichen Grüssen    Hans Dietgen                                                                                                                                                                                                                                                                    

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Offener Brief          An den Gesamtvorstand xxxxxxxxxx xxxxxxxxxxeigentümervereins xxxxxxxxxx Berlin                                          Hans Dietgen xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx Berlin          19.6.2012                         

Sehr geehrter Herr stellvertretender Vorsitzender xxxxxxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,     vor 2 Monaten schickte ich an den Gesamtvorstand des xxxxxxxxxxvereins einen 7seitigen Brief mit 49 dokumentierten Din A 4 - Seiten , als Anlage.       Daraus konnten Sie ersehen, was für ein Gesetzesbrecher der xxxxxxxxxx ist in seinem Geschäftsleben und Sie haben ihn als xx Vorsitzenden des Vereins !    Ein doppelzüngiger Scharlatan. Vereinzelt erreichten mich Kontaktaufnahmen und einige interessante Hinweise vom Eigentümerverein.  Eine solche kontroverse Stimmung.      Sie hatten 2 Monate Zeit und hätten erkennen können, was für ein gesetzloses Treiben der Geschäftsmann xxxxxxxxxx als Haus - "Verwalter" initiiert.      Der unfähige und talentfreie Geschäftsmann xxxxxxxxxx ist ein Theoretiker.  Praktisches Wissen und Handeln sind ihm fremd.      Wenn man einen unehrlichen Hausverwalter hat, wenn ich mich nicht mehr auf die gültigen WE - Gesetze ,  auf die Teilungserklärung, das BGB verlassen kann, weil der Hausverwalter sie ständig beugt, bricht und ignoriert, vorsätzlich bricht; falsche Abrechnungen erstellt, der einen Rentner abzockt, der falsche und unvollständige Protokolle erstellt, so ist das eine schlimme Sache.  

Im Interesse des Eigentümervereins (zu dem ich mich auch zähle) hätte ich es bevorzugt, diesen Konflikt intern zu klären zu versuchen.  

Der gesamte Vorstand macht sich mitschuldig, wenn dieser Gesetzesbrecher weiter sein doppeltes Spiel treibt und niemand ihm Einhalt gebietet.       Ein solcher Scharlatan als xx Vorsit -zender eines Eigentümervereins, was wohl die Berliner  -  und die Deutsche Presse dazu sagt ?  Ich denke da auch an die Satire - Zeitschriften.  

Mit freundlicher Begrüssung   Hans Dietgen

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Herrn Hans Dietgen  xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx                                                                                                                                              xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx EIGENTÜMERVEREIN  Berlin,den 16.Mai 2012

Ihr Schreiben an den Gesamtvorstand vom 19.4.2012

Sehr geehrter Herr Dietgen,  wir bestätigen den Eingang Ihres obigen Schreibens und möchten Ihnen nachstehend antworten.        Eine intensive Durchsicht des zur Verfügung gestellten Materials war auf Grund des Umfanges nicht möglich, so dass wir zu den einzelnen Punkten keine Stellung nehmen können. Ihrem Vortrag entnehmen wir, dass Sie mit einzelnen Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht konform gehen. Dies liegt jedoch im Wesen einer Wohnungseigentümergemeinschaft, dass die meisten Beschlüsse nicht ein- oder allstimmig sein müssen, so dass es ab und zu Minderheiten gibt, deren Meinung kein Gehör findet. Hier bietet das Wohnungseigentumsgesetz nur zwei Möglichkeiten:  Entweder die Mehrheitsmeinung akzeptieren oder den Beschluss gerichtlich anfechten in der Hoffnung, dass das angerufene Gericht die Mindermeinung besser findet als den ergangenen Beschluss.           Der WEG-Verwalter ist nur das ausführende Organ der Eigentümergemeinschaft, der die gefassten Beschlüsse umzusetzen hat. Sofern der Verwalter hierbei auf die Mitarbeit geeigneter Handwerker angewiesen ist, kann es auch zu Verzögerungen kommen. Dies mag im Einzelfall ärgerlich sein, jedoch leider nicht immer unabwendbar oder vorhersehbar.        Im übrigen betrifft Ihr Vortrag das Verhältnis zwischen Ihnen und dem WEG-Verwalter, wozu wir als dritte Partei keine Stellung nehmen können. Aber auch bei der Beauftragung  /  Bestellung eines WEG-Verwalters gilt das Mehrheitsprinzip . Sofern die anderen xxxx Eigentümer mit Herrn xxxxxxxxxx zufrieden sind und ihn wählen, ist der Mehrheitsbeschluss auch für Sie bindend.

Mit freundlichen Grüßen     xxxxxxxxxx xxxxxxxxxxeigentümerverein xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx xxVorsitzender xxxxxxxxx                    

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An den gesamten Vorstand xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx eigentümerverein Berlin xxxxxxxxxx                                                                      Hans Dietgen xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx Berlin            19.4.2012                    

Sehr geehrter Herr stellvertr. Vorsitzender xxxxxxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren des Vorstandes,      Sehr geehrte Damen und Herren Beisitzer,   

dies ist ein Hilferuf an den Gesamtvorstand unseres Eigentümervereins.      Wir xxxxxxxxxx sind seit vielen Jahren Mitglied im Eigentümerverein, um unter anderem rechtsverbindliche Auskünfte und Beratungen zu erhalten. Da darf es doch keine Interessenkollisionen geben.      In der Vergangenheit haben wir auch, für uns wichtige Auskünfte und Beratungen vom langjährigen 1.Vorsitzenden xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx erhalten.      

Wir, xxxxxxxxxx und Hans Dietgen, haben mit fünf anderen Bauherren 1981 / 82  unser Sechs - Familienhaus gebaut.  Seitdem wohnen wir im Hochparterre links.  2001 / 2002 gingen die anderen fünf Familien bankrott und verliessen das Haus.  2002, 2003, 2004, 2005 lebten wir alleine im Sechs - Familienhaus. Unzählige Versteigerungsversuche erlebten wir.  2005 und 2008 fanden sich Käufer für die fünf Wohnungen. Die Wohnung 3 wurde 2009 nochmals verkauft.

Im Frühjahr 2010 suchten wir einen Hausverwalter. Auch auf Vorschlag des Ehemannes der neuen Eigentümerin der Wohnung 3, sprachen wir die Wohnungsverwaltung xxxxxxxxxx an und erhielten Angebote. Schliesslich wählten wir Herrn xxxxxxxxxx , und damit begann für uns die gesetzloseste Zeit, die wir je hatten.  

         OHNE CHRONOLOGIE : 

Der letzte Beschluss zum Austausch der Wasserzähler erfolgte am 12.4.2011.  Herr xxxxxxxxxx benötigte bis zum 7.10.2011 um endlich die Wasserzähler austauschen zu lassen. Das ist fast ein halbes Jahr !  

Diese erneute Untätigkeit unseres "Verwalters" und die damit einfache Rechnungsweise :  Wasser durch sechs Familien, kostete mich erneut  110,- €  (im vergangenen Jahr 350,- € ), dabei ist er haftbar für sein schuldhaftes Verhalten. (siehe beiliegende Kopien) 

Wegen der oberflächlichen , nicht präzisen Protokollführung des Herrn xxxxxxxxxx haben wir einen Gerichtsprozess am Hals. Mit dem Vertreter der Eigentümerin der Wohnung 3 hatten wir in einer Eigentümerversammlung wegen des Gartenhauses einen Vergleich geschlossen. Herr xxxxxxxxxx hielt es nicht für notwendig, dies im Protokoll festzuhalten.  (siehe beiliegende Kopien)  

Im Mai / Juni 2011 erfolgte ein krimineller Anschlag auf unser Grundstück.  Ich informierte schriftlich Herrn xxxxxxxxxx . Es erfolgte keine Rückfrage. Es interessierte ihn nicht.  (siehe beiliegende Kopie )

In einer Versammlung erfolgte unter Punkt Verschiedenes der Beschluss zur Errichtung eines Garten / Geräte-Hauses auf der Sondernutzungsfläche der Eigentümer 6.  Gesetzeswidrig und gegen meinen Willen.  (siehe beiliegende Kopien)

Wir hatten per 31.12.2010 ein Guthaben der Berliner Wasserbetriebe über  267,53 €.  Wir hatten per 31.12.2011 ein Guthaben der Berliner Wasserbetriebe über  1.045,98 €. Wo, bitte, ist dieses Geld geblieben ?  Warum wird es nicht an die Eigentümer zurückgezahlt ?  (siehe beiliegende Kopie)

Ich bin ein alter Mann im xx.Lebensjahr und leide sehr unter der Untätigkeit und Gesetzlosigkeit unseres Haus"verwalters".  

Wenn täglich (an etwa 27 Tagen im Monat) die Maschinen der Wohnung 3 (über uns) (Waschmaschine, Trockner) durchs Haus dröhnen und die Mauern das Dröhnen und Brummen und Zittern verstärken, so dauert dies kürzesterweise rund 3 Stunden. Manchmal findet das Gedröhne auch 2x statt, dann sind es 6 Stunden. Trotz beschlossener Mittagsruhe  ( 13 - 15 Uhr ) auch dann, auch an Feiertagen (Weihnachten, Karfreitag und Ostern). Dabei beginnt der Lärm Sonn - und Feiertags ab 8 Uhr !      Da ich den Lärm in meiner Wohnung genauso höre wie in meinem Keller, gibt es für mich kein Entrinnen, und das seit  2 1/2 Jahren !      Diesen Lärm gibt es erst mit der neuen Eigentümerin, nach Verlegung neuer Fliesen.   Unser Haus"verwalter" ist an seinen Pflichten nicht interessiert.  (siehe beiliegende Kopien)

Beispiel:    am 11.4.2012 dröhnten die Maschinen aus Wohnung 3  von 15 Uhr 30  bis  21 Uhr 04                                                                                                                                                                          am  12.4.2012 dröhnten die Maschinen aus Wohnung 3  von  15 Uhr 30  bis  19 Uhr  15                                                                                                                                                                                   am  13.4.2012 bin ich  16 Uhr 30 nach hause gekommen, aus Wohnung 3 dröhnten die Maschinen, bis  19 Uhr                                                                                                                                              am  14.4.2012 ,  8 Uhr 30  bis  10 Uhr                                                                                                                                                                                                                                                                                     am  Sonntag, 15.4.2012,  8 Uhr 15  bis  12 Uhr 50  und  19 Uhr 45  bis  20 Uhr 45                                                                                                                                                                                                           am  16.4.2012,  7 Uhr 45  bis  8 Uhr 30                    

Wir erhielten fristgerecht eine Einladung zur Eigentümerversammlung  ( 4.2.2012 zum 6.3.2012 ) .   Am 24.2.2012 erhielten wir von Herrn xxxxxxxxxx einen Nachtrag zur kommenden Versammlung  (siehe Kopien) :   1. zu spät  ( lt. Gesetz zwei Wochen vorher )    2. unzulässig  ( unter Punkt Verschiedenes dürfen lt. WEG - Gesetz nur unwichtige Dinge behandelt werden). Trotz meiner schriftlichen Intervention liess er diese Punkte gesetzeswidrig so behandeln.  (siehe beiliegende Kopien)

Bei der Wasserabrechnung  (nicht nur, dass ich  350.-€  und 110,-€ mehr als meinen Verbrauch zahlen musste), liess er einen Zähler der Wohnung 3  unberücksichtigt, obwohl ich ihm den Stand schriftlich mitgeteilt hatte.      

Bei der Nachzahlung für 2011 liess er eine Sonderumlage vom Oktober 2010 über 1000,-€ unberücksichtigt und wir sollten nochmals zahlen  (siehe beiliegende Kopien)

Die Eigentümerin der Wohnung 2 hat im Keller eine eigene, mit dem Rohrsystem des Hauses nicht verbundene ,  und von der Bauaufsicht nicht erlaubte, illegale Toilette.  Teilweise hat sie erhebliche Ablaufprobleme, da in ihrem Keller seit ihrem Einzug  2005 ein Kind lebt und diese illegale Toilette auch benutzt.      Eine von Herrn xxxxxxxxxx beauftragte Sanitärfirma vermerkte auf einer an ihn gerichteten Rechnung schriftlich :  ...."bei Frau xxxxxxxxxx ist ein für fäkalhaltiges Abwasser nicht zugelassener Rückstauverschluss verbaut"  (siehe beiliegende Kopien).    Diesen Rückstauverschluss und die illegale Toilette liessen die Vor - Eigentümer heimlich einbauen.      In der Versammlung vom 21.9.2010 sagte Herr xxxxxxxxxx wörtlich zu dieser Eigentümerin :  ...."wenn Sie da einen Schaden haben, so ist das natürlich Ihre private Angelegenheit !"     Jetzt hatte sie wohl wieder einmal ein Problem mit dem Ablauf.   Doch was kümmerte Herrn xxxxxxxxxx sein Geschwätz von Gestern !?    Trotz unseres  schriftlichen Protestes verwaltete er nicht nach den Gesetzen, sondern befragte die Mehrheitsmeinung und schloss sich dieser an und liess von uns allen diese Rechnung bezahlen.  (siehe beiliegende Kopien)  

Vor zwei Jahren ,  während der "Verwaltungs"zeit von xxxxxxxxxx , bauten sich die rechts wohnenden Eigentümer auf der rechten Gemeinschaftsfläche einen Fahrradplatz, ohne Beschluss.  Auf meine wiederholten schriftlichen Anfragen an Herrn xxxxxxxxxx , wo ich mein Fahrrad hinstellen kann, erhielt ich keine Antworten.  (siehe beiliegende Kopien)  

Dass ich unsere  C - Strasse seit Herbst 2009 nicht mehr reinigen kann, da Fussweg und Strasse voller schräg parkender Autos stehen, und ich somit auch keinen Winterdienst mehr verrichten kann, interessiert  Herrn xxxxxxxxxx nicht. (siehe beiliegende Kopien)  

Dass während der "Verwaltung" des Herrn xxxxxxxxxx der ehemalige Heizungsraum zur Benutzung der Wohnungen  1 + 3  aufgetelt wurde, aber nur theoretisch ; jetzt ist er verdreckt und vermüllt, interessiert Herrn xxxxxxxxx nicht.    Unsere wiederholte schriftliche Forderung an Herrn xxxxxxxxxx, diesen Raum ordnungsgemäss zu teilen, ignoriert er beharrlich. In der letzten Versammlung richtete er sich wiederum nicht nach den Gesetzen. Er befragte die xxxxx Miteigentümer.  Wohnung xxxx xxxx xxxx ist es egal, weil sie einen anderen Raum haben, weil es sie nicht betrifft. Der Vertreter der Wohnung 3 meinte, es sei nicht nötig.    Somit schreibt Herr xxxxxxxxxx im Protokoll die Meinung der vier (nicht betroffenen Miteigentümer) und die Meinung des Vertreters der Eigentümerin 3, von deren Mietern der Raum verdreckt und zugemüllt ist.    Der Herr xxxxxxxxxx versteckt sich hinter einer "Mehrheitsmeinung" und meint, er muss nicht nach den Gesetzen handeln. Dabei sollte er handeln, nämlich verwalten. Für´s Verwalten wird er auch von mir bezahlt.  (siehe beiliegende Kopien)  

Zum Protokoll  6.3.2012   TOP 6.1    :          "die Haustür ist so herzustellen, dass diese gut schliesst".          Diesen Auftrag hatte die Eigentümergemeinschaft bereits in der Versammlung vom 21.9.2010 unter Punkt 6 beschlossen und an Herrn xxxxxxxxxx übergeben. Aber dank seiner oberflächlichen, ungenauen Protokollführung zahlen wir eben mehrmals einen Schlosser für die gleiche Arbeit. Es ist ja nicht das Geld des Herrn xxxxxxxxxx. (siehe beiliegende Kopien)  

 Zum Protokoll 6.3.2012   TOP 6.3    :           Eine bauliche Veränderung, weniger als zwei Wochen vor der Versammlung eingereicht, lässt Herr xxxxxxxxxx unter Punkt Verschiedenes beschliessen !  (siehe beiliegende Kopien)        

Zum Protokoll 6.3.2012   TOP 6.4    :            gegebenenfalls umfangreiche Baumassnahmen mit erheblichen Kosten in dem Sondereigentum 5, ebenfalls weniger als zwei Wochen vor der Versammlung eingereicht, lässt Herr xxxxxxxxxx ebenfalls unter Punkt Verschiedenes behandeln. Und daraus resultiert ein Kostenvoranschlag über  5.800,-€ .  (siehe beiliegende Kopien) Das Sondereigentum 5 zieht sich über zwei Etagen, im Dachgeschoss befindet sich die  2 1/2 - Zimmerwohnung. Im Bodengeschoss befinden sich dazugehörige, nicht zu Wohnzwecken dienende Wirtschafts - und Hobbyräume, siehe Teilungserklärung.  Und solche, nicht zu Wohnzwecken dienenden Wirtschafts - und Hobbyräume gehören zu jeder der sechs Wohnungen, die jeder der früheren sechs Bauherren nach eigenem Ermessen ausbauen konnte.  

Dass Herr xxxxxxxxxx das tut, was die Eigentümerin der Wohnung 5 verlangt, halte ich für sehr bedenklich. Wenn sie einem Dachdecker sagt, es ist kalt in ihren Räumen, oder es zieht, (ich weiss es ja nicht, dies entzieht sich meiner Kenntnis) und dieser wittert ein Geschäft und macht einen Kostenvoranschlag über knapp  6.000,-€ ,  oder auch ein zweiter oder dritter Dachdecker, so ist doch die Frage: ist das Gemeinschafts- oder Privatanteil, was sagt ein Sachverständiger (Gutachter) dazu, was sagt das Wohnungs- Eigentums- Gesetz dazu oder ist das eine Luxussanierung?       Keine Äusserung dazu von Herrn xxxxxxxxxx.      Ein Rechtsanwalt, den wir befragten, und der auch im Auftrage unseres Eigentümervereins Beratung abhält, sagte uns :      ...." DIESE KÄUFER DES SONDEREIGENTUMS 5 WOLLEN AUF KOSTEN DER GEMEINSCHAFT IHR SONDEREIGENTUM SANIEREN "  

19xx wurden die Wohnungen gedämmt, siehe Baubeschreibung. Der Ausbau der Wirtschafts- und Hobbyräume ist Sache des jeweiligen Eigentümers.  Was also ist zu reparieren ?  Und dies sagt uns Herr xxxxxxxxxx nicht.  

  Trotz zweimaliger Hausgeldabrechnung für 2011 hat es Herr xxxxxxxxxx nicht fertig gebracht, eine ordnungsgemässe Abrechnung zu erstellen :   In der  1.Abrechnung vom 20.1.2012 sollten wir  (Dietgen)  239,68 € nachzahlen.   Nachdem wir ihm zwei Falschabrechnungen schriftlich nach gewiesen haben, erfolgte von ihm die  2. ABRECHNUNG UND NUN SOLLEN WIR   7,38 €  NACHZAHLEN.  

SELTSAME ABRECHNUNG VON HERRN XXXXXXXXXX :

                                                              IST                                                                                                                                     RICHTIG

                                                          239,68 €                                               NACHZAHLUNG                                               239,68 €

                                       minus       250,--  €                               bereits getätigte Sonderumlage                  minus       250,--  €

                                        minus           8,73 €                                     Wassergeld weniger                              minus           8,73 €

                                    -----------------------------------                                                                                                        -----------------------------

                NACHZAHLUNG                 7,38 €                                                                                 RÜCKZAHLUNG              19,05 €

NUN HAT HERR XXXXXXXXXX  WIEDER EINMAL EINEN RENTNER FALSCH ABGERECHNET.  ANSTATT EINER RÜCKZAHLUNG VON  19,05 €,  MUSS ICH EINE NACHZAHLUNG LEISTEN :  7,38 € .    (siehe beiliegende Hausgeldabrechnungen von Herrn xxxxxxxxxx) 

DER GESCHÄFTSMANN xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx , IN SEINER EIGENSCHAFT ALS EIGENTUMS - WOHNUNGS - VERWALTER :

    VERWALTET NICHT NACH DEN GELTENDEN GESETZEN

    VERWALTET WEDER NACH DEM WOHNUNGS EIGENTUMS GESETZ, NOCH NACH DER TEILUNGSERKLÄRUNG, NOCH NACH DEM BGB

    ERFÜLLT SEINE VERPFLICHTUNGEN AUS DEM VERWALTERVERTRAG NICHT

    IST REINER THEORETIKER

    "VERWALTET" NACH DER MEHRHEITSMEINUNG DER WOHNUNGSEIGENTÜMER

    ERSTELLT FALSCHE UND FRAGWÜRDIGE ABRECHNUNGEN

    OFFENBART EINE DIE GLEICHHEIT DER EIGENTÜMER MISSACHTENDE GESINNUNG

    ERSTELLT OBERFLÄCHLICHE UND UNGENAUE PROTOKOLLE

    GEHT DEN FÜR IHN BEQUEMSTEN WEG DES GERINGSTEN WIDERSTANDES, AUCH WENN ES UNGESETZLICH IST 

    IST PARTEIISCH UND NICHT OBJEKTIV

    IHM IST JEGLICHES RECHTSEMPFINDEN ABHANDEN GEKOMMEN

    BIETET KEINERLEI SCHLICHTUNGS - ODER EINIGUNGSVERSUCHE AN 

sie hatten die titei

Sehr geehrte Damen und Herren vom Vorstand unseres xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx - Vereins, sehr geehrte Beisitzer,           Sehen Sie eine Möglichkeit , mir zu helfen, mich zu beraten, eine Lösung zu finden ?    Es geht mir nicht darum , dem "Verwalter" beispielsweise  10 % seines Lohns zu kürzen oder eine  2.ABMAHNUNG auszusprechen.  Sondern es geht mir um eine dauerhafte Lösung.      In der Tagespresse, vor allem in der lokalen Presse, taucht xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx immer mal wieder als xx.Vorsitzender des xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx xxxxxxxxxxvereins mit kurzen Artikeln auf.    Er tritt darin so souverän auf, tut so schlau und seriös, spricht von "Rechtsfrieden" und Ähnlichem.    Ab Juni 2012 werde ich der Presse, in der Artikel unter seinem Namen erscheinen, diesen Brief zusenden.      Mit freundlicher Begrüssung   Hans Dietgen          Da die Kopien einen Umfang von  49 DIN A 4 - Seiten haben, habe ich diese nur an die    Herren und Damen  xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx  mitgeschickt.       Ich bitte die Damen und Herren der Beisitzer die Kopien bei den obig genannten Vorstandsmitgliedern einsehen zu wollen.       Ich bitte die obig genannten Vorstandsmitglieder den Einblick an die Beisitzer zu ermöglichen.  

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- hier die oben mehrfach erwähnten  49 kopien :

herrn xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx,wohnungsverwaltung, berlin                                                                                           hans dietgen , berlin    24.7.2010

per fernkopie xxxxxxxxxx

guten tag herr xxxxxxxxxx,    vom 1.6.2003 - 31.12.2004 waren sie unser hausverwalter.  es war eine schwierige zeit.  wir (dietgen) lebten alleine im  6 - familien - haus und mussten fasst allein für alle kosten aufkommen.  als rentner lebte ich mit meiner ehefrau am rande des minimums.   sie hatten die "titel" geholt gegen xxxxxxxxxx und gegen xxxxxxxxxx , aber es brachte nichts.  

im mai 2005 wurde die erste wohnung ersteigert, und bis august 2008 die fünfte.  endlich gingen wieder die lfd. kosten erst durch fünf eigentümer und dann durch sechs.      doch nun mussten wir jahrelang zusehen, wie die ersteigerer der fünf eigentumswohnungen an dem gemeinschaftlichen besitz bauliche veränderungen vornahmen, als hätten sie ein eigenes einfamilienhaus.      teilungserklärung und wohnungs eigentums gesetz existierten für die ersteigerer nicht bzw. wurden ausser kraft gesetzt.    es wurde nicht über veränderungen gesprochen, sie wurden getätigt !      wir sind nicht willens, diese illegalen veränderungen nachträglich zu genehmigen.      deshalb haben wir uns auch einen erfahrenen hausverwalter ausgesucht, der die gesetze besonders gut kennt und auch in der lage ist, diese durchzu  --setzen, der nicht den bequemen weg einschlägt sich der  mehrheit anzuschliessen, sondern der uns neutral nach recht und gesetz verwaltet und auch die rechte des schwächsten achtet.      so haben wir sie als vorstand unseres xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx-vereins kennen gelernt.    die uns bekannten baulichen veränderungen bis einschliesslich 2009 werden wir weiterhin nicht akzeptieren, aber stillschweigend dulden; vorausgesetzt dass man uns in ruhe (frieden) leben lässt und wir keine nachteile erfahren.      als sie die papiere und ordner der weg bei uns abholten, haben wir ihnen berichtet, dass wir die eigentümerin der wohnung 3     V O R   der errichtung des gartenhauses aufgefordert haben, dies zu unterlassen, da es illegal ist.  dies war im april 2010.  frau xxxxxxxxxx tat es mit einer handbewegung ab: "ich werde es prüfen !"  

bitte sorgen sie dafür, herr xxxxxxxxxx , dass die illegal erbaute ferienhaus - skihütte einen guten meter von unserer gartengrenze entfernt wieder verschwindet.  sie wissen, dass diese illegale riesige bretterwand , die jetzt, seit mai 2010, unser leben begrenzt, weder mit dem   w e g   noch mit dem baurecht übereinstimmt.           mit freundlicher begrüssung    hans dietgen   und    xxxxxxxxxx dietgen

xxxxxxxxx xxxxxxxxxx hausverwalter xxxxxxxxxx xxxxxxxxx berlin                                     xxxxxxxxxx dietgen xxxxx berlin    17.2.2011

per fax an xxxxxxxxxx     Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxx,  im Juli 2010 war die Glaserei G. das 1.Mal an unserer defekten Terrassentür, hat vermessen, auseinander- und wieder zusammengebaut. Wenige Tage später wiederholte sich das Ganze wegen fehlender Masse.  In der 2.Novemberwoche endlich sollte es so weit sein: Fa. G. kam mit neuem Getriebe (lange Metallstange), um unsere Terrassentür endlich zu reparieren!   Das Teil passte jedoch nicht!  Wieder wurde unser altes, kaputtes Beschlagteil provisorisch eingebaut, nun bereits zum 3.mal von der Fa. G.  -  und so leben wir noch heute!  Nach jedem Aus - und Einbau hakt und klemmt die Tür mehr!    Da laut Fa. G. die Reparatur teurer  wäre als eine neue Tür, wurde ein Kostenvoranschlag angefordert.    Dafür benötigte Fa. G. bis Ende Januar 2011 !    Aber der Albtraum geht weiter :  Statt uns möglichst schnell eine neue Tür zukommen zu lassen, verweisen Sie auf die nächste Eigentümerversammlung !  Falls die  Mitte 2011 stattfindet, und ein Beschluss käme zustande, benötigt die Fa G. vermutlich weitere Monate für die Bestellung und den Einbau der Tür.  Also sollen wir dieses Jahr mit einem Provisorium leben, zur Freude von Einbrechern und zu unserer Gefahr !    Wir können nicht  verreisen und leben in ständiger Angst, sowohl bei Anwesen -  als auch bei Abwesenheit.    Herr xxxxxxxxx, haben Sie denn mal Kostenvoranschläge von anderen Firmen eingeholt ?    Was will etwa die Fa. F & T E. haben, die 2008 bei der Eigentümerin xxxxxxxxxx für  725,- € eine neue Terrassentür eingebaut hat ?  Wahrscheinlich haben die anderen Eigentümer schon längst reparierte Türen !    Die Terrassentür ist unsere Haupteingangstür, wir öffnen und schliessen sie 20 bis 30 mal täglich.      Eine zum Wald ausgerichtete defekte Terrassentür stellt ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko dar, welches Sie als Verwalter beheben müssen .      Herr xxxxxxxxx, ich fordere Sie hiermit auf, per Umlaufbeschluss dafür zu sorgen, dass unsere Terrassentür schnellstmöglich repariert bzw ausgetauscht wird (Protokoll Eigentümerversammlung 29.6.2010, Punkt 9).     Des Weiteren bitte ich um Zusendung des Kostenvoranschlags der Fa. G. .

Ein ähnliches Problem ist die Beseitigung der ständigen Abwasserverstopfung der linken Hausseite. Am 29.6.2010 wurde in der Eigentümerversammlung (Protokoll Punkt 4) eine Überprüfung beschlossen.  Dann kam eine Fa. B. die irgendetwas machte, nur nicht das Beauftragte.  Auf die von Ihnen angekündigte Kopie des Berichts warten wir bis heute  ( Protokoll ETV 21.9.2010 Punkt 6 ).   Zwischenzeitlich musste wieder ein Handwerker mit der Behebung einer Verstopfung im Abwasserstrang beauftragt werden.  Seit Juni 2010 warten wir nun, dass Sie einen Fachmann schicken.  Wann endlich erfolgt die beschlossene Überprüfung ?  

Verwalten bedeutet nicht nur das Verteilen fremden Geldes , der Verwalter muss sich um die Belange   A L L E R   Eigentümer kümmern

Mit freundlichem Gruss    xxxxxxxxx Dietgen

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kopie 6  von  49

herrn xxxxxxxxx hausverwalter der weg xxxxxxxxx xxxxxxxxx berlin                                           hans dietgen xxxxxxxxx berlin    8.9.2011

offener brief an den haus"verwalter" der weg xxxxxxxxx xxxxxxxxx, herrn xxxxxxxxx, mit der option , diesen brief, je nach ihrer reaktion, weiterzureichen an behörden, institutionen, presse.

in ihrem protokoll vom 12.4.2011, erhalten am 11.5.2011  ( zu spät , um beim amtsgericht widerspruch zu erheben ) schreiben sie im top 2 :      ...."die abrechnungssalden sind spätestens einen monat nach dieser beschlussfassung durch zahlung auszugleichen !"    jetzt haben wir september 2011 und ich habe immer noch nicht mein guthaben   über  221,33 €.     WIE GEHEN SIE MIT DEN GELDERN EINES SCHWERBEHINDERTEN RENTNERS UM  !

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kopie  7  von  49

sie beriefen zum 21.9.2010 eine nicht beschlossene und von den eigentümern nicht verlangte 2.eigentümerversammlung ein.  angeblich, (ihr brief vom 27.7.2010) "wegen beschlussfassung auszuführender dacharbeiten !"      in ihrem protokoll vom 29.6.2010 schreiben sie im punkt 6 : "es wird eine beschlussfassung im schriftlichen verfahren herbeigeführt !"  

UND NUN PLÖTZLICH EINE KOSTENPFLICHTIGE 2.EIGENTÜMERVERSAMMLUNG  ??   WESHALB DENN ?  

weil der miteigentümer der wohnung  6 während unserer normalen, jährlichen eigentümerversammlung (29.6.2010), die versammelten brüskierte und grusslos die versammlung verliess, und sie daraufhin eigenmächtig die versammlung abbrachen, obwohl noch  75 % der eigentümer bzw. der bevollmächtigten anwesend waren ?  

FÜR DIESE NICHT BESCHLOSSENE UND NICHT BENÖTIGTE  2.EIGENTÜMERVERSAMMLUNG GENEHMIGTEN SIE SICH  119,- € VON UNSEREM KONTO.   DURCH  4 =  CA  30,- €URO.    UM EBEN DIESE SUMME HABEN SIE MICH ABGEZOCKT.

kopie 8  von  49  an den haus"verwalter"

sie haben sich ja bereits juristisch geäussert, indem sie während unserer et-versammlung (21.9.2010) gegenüber dem vertreter der eigentümerin der wohnung 3, bestätigten, dass der beschluss vom 21.8.1985 "....hätte in´s grundbuch eingetragen werden müssen !"  

SIE SIND DEMNACH AUSGEBILDETER JURIST, RICHTER UND PARTEIBEZOGENER HAUS "verwalter" .

sollte ein hausverwalter nicht neutral sein und für alle eigentümer gleichermassen da sein ?

kopie  9  von  49  

warum werden für die wohnung 3 in ihren protokollen und briefen immer nicht-eigentümer angeschrieben ?      protokoll vom 21.9.2010  punkt 5 (2x)   ihr brief vom 27.7.2010  (2x)                 ihr brief vom 11.10.2010    u.s.w.          nach mir vorliegenden informationen gehört die wohnung 3  einer frau xxxxxxxxx. sie hat die wohnung gekauft, sie ist die eigentümerin.  warum schreiben sie in briefen an mich ständig von     ...." die miteigentümer xxxxxxxxx " ?               ...." die familie xxxxxxxxx " ?                 in protokollen ebenso.                 das ist wissentlich falsch und provozierend.      verstossen sie damit nicht nur gegen das wohnungseigentums - gesetz, sondern auch gegen das gleichstellungs - gesetz ?      sie schreiben doch auch :  frau xxxxxxxxx   und nicht  familie xxxxxxxxx !

kopie 10 an den haus"verwalter"

per 1.5.2010 übernahmen sie unsere hausverwaltung. sie erhielten sämtliche hauspapiere und protokolle und beschlüsse zumindest der letzten 20 jahre.  sie ignorierten die jahrelangen aufforderungen und beschlüsse zur erneuerung der teilweise abgelaufenen wasserzähler.   auch haben sie natürlich nicht bemerkt, in den ihnen übergebenen unterlagen, dass wir bei den wasserwerken den abrechnungszeitraum haben :       1.1.  -  31.12.     somit hätten sie die eigentümer auffordern müssen, die zählerstände zu notieren.  

sie erstellten die erste jahresabrechnung der wassergebühren und TEILTEN DIE SUMME DURCH DIE ANZAHL DER WOHNUNGEN.   SOMIT DARF JEDER CA.  800,- € ZAHLEN.        DA WIR, DIETGEN, SPARSAM MIT WASSER UMGEHEN, SAGTEN UNSERE ZÄHLERSTÄNDE EINEN VERBRAUCH VON ETWA  450,- €.    SOMIT DARF ICH WEGEN IHRER UNZULÄNGLICHKEIT  ( WILL NICHT SAGEN ,  WEGEN IHRER FAULHEIT )   350,- €  MEHR BEZAHLEN, ALS ICH VERBRAUCHT HABE.   MEHR ALS EIN VIERTEL MEINER MONATLICHEN RENTE.  

DANKE , HERR XXXXXXXXX, SIE SIND EIN TOLLER HAUS"VERWALTER".      WASSERRECHNUNG DURCH 6 EIGENTÜMER ZU TEILEN IST KEINE "MASSNAHME ORDNUNGSGEMÄSSER VERWALTUNG"!      und wenn der versammlungsbeauftragte der eigentümerin der wohnung 3 dafür lautstark plädiert ,  die wasserrechnung durch 6 zu teilen und nicht nach zählerständen, so ist dies eine undemokratische spinnerei und nicht mit dem eigentumsgesetz vereinbar.  

jetzt haben wir anfang september 2011 und trotz beschlüssen noch immer KEINE ERNEUERTEN WASSERZÄHLER.  DAS IST FAHRLÄSSIGES HANDELN, HERR  WEG"VERWALTER" UND DAFÜR HABEN SIE ZU HAFTEN.     DIE INSTANDHALTUNG DES GEMEINSCHAFTLICHEN EIGENTUMS GEHÖRT NACH  § 21,5 DES WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZES ZUR  "ORDNUNGSGEMÄSSEN VERWALTUNG" UND DAMIT ZU IHREN WICHTIGSTEN AUFGABEN.    DA SIE DAGEGEN VERSTOSSEN, MUSS ICH IHNEN EINE ABMAHNUNG AUSSPRECHEN.     nun wollen sie wohl für dieses kalenderjahr wieder die wasserrechnung durch 4 teilen ?!   infolge ihrer untätigkeit werde ich betrogen um teile meiner rente.   da ist jegliches gespür für werte, für moral, für eigentum, für verantwortung abhanden gekommen.

kopie 11 an den haus"verwalter"

auf ihren vorschlag hin beschlossen die eigentümer und der bevollmächtigte der eigentümerin der wohnung 3 :          29.6.2010  punkt 7  :        eigentümer rechts benutzen  bewag - raum,  eigentümer links benutzen heizungsraum,        türen, fenster, versorgungseinrichtungen sind freizuhalten.  

in der 2. et-versammlung  ( 21.9.2010 )  punkt 6 sagte man ihnen, dass wir, dietgen, den raum kaum benutzen können, da er vollgestopft ist mit gerümpel.  trotz ihrer delegierung an den bevollmächtigten der wohnung 3, hat sich daran nichts geändert.  die eigentümergemeinschaft hatte dem vorigen eigentümer der wohnung 3, herrn xxxxxxxxx, erlaubt, seine private etagenheizung in unserem früheren heizungsraum einbauen zu lassen.  diese und das gerümpel, welches dort gelagert ist, bedecken  3/4 der verfügbaren fläche.  wenn ich genauso viel hineinstelle, wie gerümpel drinnen ist, kann kein mensch mehr rein.    unser miteigentümer der wohnung 2, herr xxxxxxxxx xxxxxxxxx, hatte uns unter anderem den hausverwalter W. empfohlen.  dieser hatte mir gegenüber gesagt :  ( in anbetracht der zwei fast leerstehenden räume ), wenn er von uns zum hausverwalter gewählt wird ...."so wird er in diesen beiden räumen mit klebeband auf dem fussboden die versorgungseinrichtungen, fenster, türen, einen gang zum laufen zum fenster usw entsprechend abkleben und den rest durch 2 teilen, sodass jeder der 2 eigentümer eine gleich grosse fläche hat.  somit kann es nie ärger geben !"   das war die aussage vom hausverwalter W. !

WAS SIE MACHEN IST FAULHEIT UND INKOMPETENZ !!  sie können doch nicht einer streitbaren eigentümerin überlassen, wieviel platz sie mir übrig lässt !    WOLLEN SIE NICHT WENIGSTENS EINMAL FÜR EINE GERECHTE AUFTEILUNG DES FRÜHEREN HEIZUNGSRAUMS SORGEN ?  

WENN SIE NICHTS TUN, SO IST DER OFFENE KRIEG PROGRAMMIERT, SOBALD ICH DEN LEERGEBLIEBENEN PLATZ VOLLSTELLE .   

kopie 12  und  13  sind 2 skizzen von mir über den ist -  und soll - zustand des ehemaligen heizungsraumes

kopie 14  an den  haus"verwalter"

HERR XXXXXXXXX, HEBEN SIE IHREN ARSCH HIERHER UND ÜBEN SIE IHREN BERUF AUS.  SEIEN SIE EIN MEISTER DER HAUSVERWALTER UND NICHT EIN FAULER LEHRLING.    AUCH WENN ICH SIE NICHT MEHR ZUM HAUSVERWALTER GEWÄHLT HABE WEGEN IHRER INKOMPETENZ UND OBERFLÄCHLICHKEIT, SOLLTEN SIE DENNOCH IHRE AUFGABEN LT. IHREM VERWALTERVERTRAG AUCH MIR GEGENÜBER WAHRNEHMEN :  § 3  3.1.   a + b + c + e   3.2    3.4    4.1.    SCHLIESSLICH WERDEN SIE AUCH VON MIR FÜR IHRE "VERWALTUNGS" - AUFGABEN BEZAHLT.  

kopie 15

tagesordnungspunkte auf den einladungen zur eigentümerversammlung sind laut eigentümergesetz so deutlich zu formulieren , dass man einen  eventuell bevollmächtigten  ggf. weisungsgebundene vollmacht geben kann.   und sich selber gedanken zu evtl. beschlüssen machen kann.       wenn sie angeben :      ( 17.3.2011  punkt  9 )  brandschutztür im keller

so ist das sehr unzulänglich und ein für mich inakzeptabler punkt, da ich mich nicht vorbereiten kann und ich nicht weiss, was sie wollen.  sie sollten in zukunft die vorgaben der wohnungseigentumsgesetze einhalten.    was sie den mitgliedern im xxxxxxxxx-xxxxxxxxx-verein beibringen, missachten sie als hausverwalter in den eigenen versammlungen.       in ihrer einladung zur versammlung vom 7.3.2011  IST KEIN PUNKT ANGEGEBEN FÜR EINE ERBAUUNG EINES GARTENHAUSES FÜR DIE EIGENTÜMER DER WOHNUNG 6.   

UNTER PUNKT VERSCHIEDENES STELLTEN SIE IN DER VERSAMMLUNG AM 12.4.2011 DIE ABSTIMMUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG EINES GARTENHAUSES DER EIGENTÜMER 6.   AUF MEINEN EINWAND, DASS DIES EIN EIGENER TAGESORDNUNGSPUNKT IST UND NICHTS UNTER "VERSCHIEDENES" ZU SUCHEN HAT, SAGTEN SIE IN LAUTEM UND BESTIMMENDEM TON SINNGEMÄSS :  ...."ES IST JA SEIT LANGEM BEKANNT, DASS DIE EIGENTÜMER xxxxxxxxx SICH EIN GARTENHAUS BAUEN WOLLEN. OB ES NUN ALS PUNKT DASTEHT ODER UNTER VERSCHIEDENES BEHANDELT WIRD !"    IM PROTOKOLL SCHREIBEN SIE WÖRTLICH : ...."DIE EIGENTÜMER WÜNSCHTEN TROTZDEM EINE BESCHLUSSFASSUNG !"      auch das ist falsch, herr xxxxxxxxx.   ICH WÜNSCHTE, WIE ICH IHNEN VORHER SAGTE, KEINE BESCHLUSSFASSUNG.    SIE HABEN MICH MAL WIEDER ÜBERFAHREN.      ich warte nämlich seit jahren auf einen entsprechenden tagesordnungspunkt, weil ich in meinem garten einen geräteschuppen hinstellen möchte.  niemand würde mir den genehmigen, es sei denn im zuge gegenseitigen einverständnisses.  diese möglichkeit haben sie mir nun weggenommen.  danke herr haus"verwalter".  

ES STELLT SICH FÜR MICH IMMER WIEDER HERAUS, DASS SIE ES MIT DEN GESETZEN NICHT SO GENAU NEHMEN

kopie 16         wie z.b. auch die von ihnen erwünschte abstimmung über die bauliche veränderung der wohnung 2, wo die kinder seit jahren im keller leben.  illegal, entgegen der gesetze.      oder wie z.b. die von ihnen erwünschte abstimmung über wohnung 6, in der die im boden befindlichen wirtschaftsräume illegal, entgegen der teilungserklärung, zu kinderzimmern ausgebaut wurden....     sie laufen doch immer mit dem buch  "der wohnungseigentümer "  von volker bielefeld herum.  lesen sie doch einmal seite 182  "dachraum".      DAS ALLES WOLLTEN SIE, GESETZESWIDRIG, VON UNS LEGALISIERT HABEN.                                 HERR XXXXXXXXX, HERR XXXXXXXXX, SIE SIND XX.VORSITZENDER EINES EIGENTÜMER - XXXXXXXXX - VEREINS !!

kopie 17  an den haus"verwalter"       21.9.2010, punkt 5       DER BEVOLLMÄCHTIGTE DER EIGENTÜMERIN DER WOHNUNG 3 SCHLUG VOR  : .... " BEI AKZEPTANZ DES GARTENHAUSES AUF SONDERNUTZUNGSFLÄCHE 3, DIESES UND DIE ABMESSUNGEN DER VIER SONDERNUTZUNGSFLÄCHEN, AUF SEINE KOSTEN INS GRUNDBUCH EINTRAGEN ZU LASSEN !"      DAVON, OBWOHL ES ALLE GEHÖRT HABEN, STEHT NICHTS IN IHREM "PROTOKOLL" !    dafür schreiben sie etwas über die "änderung der grenzen "!    DAS IST FALSCH.     die grenzen der sondernutzungsflächen sind nie geändert, sondern erstmals vermessen worden.       neulich schaute ich in die offenstehende tür der sondernutzungsfläche der wohnung 2 und sah erstaunlicherweise einen schuppen dort stehen.   wegen ihres unvollständigen protokolles vom 21.9.2010 müsste bei einer neuvermessung der sondernutzungsflächen auch dieser illegale schuppen abgerissen und die trennfläche verlegt werden.  

nichts steht in ihrem protokoll ,  punkt 6, über den vollgestopften heizungsraum.  ebenso steht etwas falsches in ihrem protokoll über den winterdienst in unserer  c - strasse.  ich sagte ihnen vorher wörtlich :  ...." dass ich diesen und die reinigung von fussweg und strasse seit herbst 2009 nicht mehr durchführen kann".  (meine fernkopie an sie, vom 9.12.2010).  

ich habe den eindruck und die überzeugung, und die praxis zeigt es, dass sie als hausverwalter unserer eg xxxxxxxxx xxxxxxxxx sich einige dinge beschönigen, entgegen den gefassten beschlüssen und entgegen des verwaltervertrages  §3 und entgegen der gültigen gesetze.    ihr brief vom 2.12.2010 ist genauso falsch formuliert wie ihr protokoll der ev vom 21.9.2010 und die zwei übrigen protokolle.  

kopie 18           die rechte von wohnungseigentümern untereinander sind überschaubar, sie bestimmen sich nach dem wohnungseigentumsgesetz, nach der teilungserklärung, nach den beschlüssen der eigentümerversammlung, nach der hausordnung.  

über uns, in der wohnung 3, wurde im herbst 2009 vermutlich fliese auf fliese im gesamten wohnbereich geklebt, alles ohne dämmung.               laufen, rennen, springen, alles ist zu hören wie hammerschläge.   fast tägliches möbelrücken  ( auf fliesen !) ,  nicht nur kurz ,  sondern über längere zeiträume.   täglich landet über uns ein helikopter, manchmal auch mehrmals, nach recherchen stellte ich fest, dass der helikopter eine waschmaschine ist. es gibt genügend dämm - material für waschmaschinen in baumärkten zu kaufen.    die geräuschkulisse aus der wohnung über uns ist stark.  vormittags, mittags, abends, sonntags.      ( früher wohnte ein elternpaar mit drei kleinen kindern über ein jahrzehnt in wohnung 3   -   solch einen lärm kennen wir von denen nicht )        über uns auf dem balkon, wird gesägt, gebohrt, egal ob wir darunter beim essen sind oder nicht ; zwar äusserst selten, aber die sicherheit des friedlichen gebrauches ist weg.      einige weitere beispiele :   

2.juni 2011  feiertag :  christi himmelfahrt ,   während der mittagsruhe, 14 uhr, klingelt es :  der mieter der wohnung 3 bastelt an der klingelanlage.  14 uhr 20 klingelt es nochmals.  

16.juni 2010 ,  während der mittagsruhe in wohnung 3 :  tackern, hämmern, bohrmaschine,  also bauarbeiten

19.juni 2010 , 13 uhr bis 15 uhr, also während der gesamten mittagsruhe :  hämmern, also bauarbeiten - wohnung 3

15.august 2011 ,  14 uhr :  rasenmähen mit benzinmotor - sondernutzungsfläche 3

kopie 19    da sich in der wohnung 2, im keller, illegale kinderzimmer befinden, haben wir auf der nicht baulich abgenommenen holztreppe, die sich an der  24 cm unisolierten trennwand zu unserer wohnung befindet und ebenso nicht isoliert ist, einen entsprechend starken lärmpegel.    um das auszuschliessen , steht in unserer teilungserklärung, dass die wirtschaftsräume im keller nicht zu wohnzwecken verwendet werden dürfen !    manchmal hört man das getrampel auf dieser holztreppe  (eigenbau ) stundenlang. am morgen, am tage, abends, sonntags, nachts.  

diese rücksichtslosigkeit ist bei allen ersteigerern, käufern und mietern vorhanden.  dabei steht das gebrauchsrecht am wohnungseigentum unter dem gebot der gegenseitigen rücksichtnahme.  die wohnungstür und die haustür zuzuschlagen von innen und von aussen, gehört zum ganz normalen verhaltensstil einiger bewohnerinnen des hauses.  aber es ist, lt. ihrem brief vom 10.12.2010, unter ihrer würde und nicht mit ihren verpflichtungen vereinbar, sich für die einhaltung der hausordnung einzusetzen.  auch als sie die  50 x 50 cm grossen steinplatten gesehen haben, die quer auf unserem fussweg und auf unserer strasse liegen, illegal und höchst gefährlich für menschen und autos......    ach ja, dafür wollten sie ja sogar unsere finanzielle beteiligung, an diesem illegalen und gefährlichen bauwerk, während unserer letzten eigentümerversammlung,  komisch,   nichts davon im protokoll !!    nichts davon im protokoll , dass rollstuhlfahrer unser haus nicht erreichen können, weil dicke steinplatten ihnen den weg versperren.  komisch auch, dass sie als hausverwalter verpflichtet sind, sich um die einhaltung der hausordnung zu kümmern  (seite 305, punkt  1.  2.  3. ).     da sich zwei eigentümer auf der gemeinschaftsfläche rechts vorm haus während ihrer amtszeit im frühjahr  2010, illegal, ohne beschluss, einen fahradplatz gebaut haben, ist meine frage an sie, wo kann ich mein fahrrad dahin stellen, denn diese gemeinschaftsfläche gehört allen eigentümern.     andere punkte, die sie verschlampt und hinausgezögert haben, will ich momentan nicht erörtern, stehen aber auf abruf bereit.  

kopie 20 an den haus"verwalter "       ein intelligenter, aufgabenwilliger hausverwalter würde sich mit diesem offenen brief kritisch seine gedanken machen und das eine oder das andere tun.   so wie ich sie einschätze , ist ihnen das alles sehr lästig.  sie wollen ja nicht  "arbeiten" und etwas in ordnung bringen, sie wollen nur das geld kassieren, welches wir ihnen monatlich zahlen und ansonsten ihre ruhe haben.   sie sind, lt. gesetz und ihrem verwaltervertrag verantwortlich und verpflichtet für die einhaltung der gesetze, der teilungserklärung, der hausordnung und der beschlüsse zu sorgen.   

warum erfüllen sie ihre aufgaben nicht ,    sie werden von mir dafür bezahlt !    es dürfte ihnen bekannt sein, dass ein weg - verwalter  selbstverständlich für fahrlässiges handeln haftet.  

berlin, am 8.9.2011   miteigentümer des hauses xxxxxxxxx xxxxxxxxx    Hans Dietgen

kopie 21     Ein krimineller Anschlag erfolgte auf unser Grundstück :

Umweltamt und Kripo ermitteln. Die Kripo sicherte  ca.  50 kg Salz und mit Petroleum / Diesel  getränkte Erde.   Sie konnte dadurch einen grösseren Umweltschaden verhindern.      Nähere Angaben ,  sowie die ermittelnde Stelle und Aktenzeichen, werden gern weitergegeben.  

Dietgen,  xxxxxxxxx Strasse xxxx      Juni 2011

kopie  22  

brief vom haus"verwalter" xxxxxxxxx                                                                                                                                                         Berlin, den 2.12.2010

Sehr geehrte Frau Dietgen, sehr geehrter Herr Dietgen,  rein vorsorglich möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass allen Eigentümern gemeinschaftlich die Wahrnehmung des Winterdienstes obliegt. Ich bitte, diesen wie auf der letzten Eigentümerversammlung besprochen, ordnungsgemäß zu handhaben.  Bei Verhinderung ist bitte jeweils rechtzeitig intern zu tauschen.     Entsprechendes gilt für die Straßenreinigung, die bei Ihnen ebenfalls gemeinschaftlich auszuführen ist, da Ihre Straße im Straßenverzeichnis  C  eingetragen ist und hier keine Stra

ßenreinigung durch die BSR erfolgt.    Mit freundlichen Grüßen   xxxxxxxxx xxxxxxxxx

kopie 23  an herrn xxxxxxxxx wohnungsverwaltung                                                                             hans dietgen    9.12.2010 

betrifft :  protokoll vom 21.9.2010 und ihren brief vom 2.12.2010      herr xxxxxxxxx, hausverwalter der eigentümer-gemeinschaft xxxxxxxxx xxxxxxxxx, am 21.september 2010, während unserer eigentümer-versammlung bei ihnen im hause, fragten sie mich gezielt : ob auch ich bereit wäre, bei schneefall einen "fussweg" um die quer zur strasse auf dem fussweg parkenden auto´s herum , also auf der strasse entlang, frei zu schaufeln.  ich antwortete ihnen :  " nein !  wir haben einen drei meter breiten fussweg und diesen haben wir   ( die einstigen häuslebauer )          20 JAHRE LANG GERÄUMT UND FREI GEHALTEN, WIE ES DAS STRASSENREINIGUNGSGESETZ  vorsieht und unter anderen auch   "xxxxxxxxx xxxxxxxxx xxxxxxxxx eigentümerverein "  immer wieder in seinem vereinsblatt veröffentlicht !"

zeugen :  alle anwesenden dieser eigentümer-versammlung !  

da wir aber seit herbst 2009 wildwest vor unserem hause haben, die strassenverkehrsordnung ausser kraft gesetzt wurde, niemand auf dem fussweg laufen kann da dieser mit quer stehenden, zum teil bis an den gartenzaun heranragenden auto´s zugestellt ist, kann ich seit diesem zeitpunkt weder winterdienst noch c-strassen-reinigung ausführen, so wie ich es  25 jahre lang getan habe.

da wir nun ´mal im haus und vor´m haus anarchie haben,  ( wie ihnen sehr wohl bekannt ist ) ,  suchten wir einen erfahrenen hausverwalter, der wieder ordnung in die   e g  bringt.

LEIDER STIESSEN WIR AUF SIE, DER MIT DEN WÖLFEN HEULT, DEN WEG DES GERINGSTEN WIDERSTANDES SUCHT, EINEN RHETORIKER .                    DA SIE SEHR GENAU WISSEN, DASS IHR PROTOKOLL BEZÜGLICH DES WINTERDIENSTES NICHT STIMMT, VERSUCHEN SIE SICH MIT IHREM BRIEF VOM 2.12.2010 ALS HAUSVERWALTER ABZUSICHERN. 

schauen sie sich ihren scherbenhaufen an :  der halbe meter fussweg, den die quer stehenden auto´s freilassen, ist mit schnee an den gartenzaun zugeschüttet, der feuerwehr - hydrant ist zugeschüttet, die fussgänger werden gezwungen auf der vereisten strasse zu laufen.    

wenn mitarbeiter des ordnungsamtes am hause vorbei kommen, werden wohl spätestens diese eine anzeige erstatten und spätestens dann muss ich je eine kopie dieses briefes an den tempelhofer stadtrat für bürgerdienste und ordnungsaufgaben und an meinen rechtsanwalt übergeben.    mit freundlicher begrüssung   hans dietgen   

kopie 25  von Wohnungsverwaltung xxxxxxxxx                  an Herrn und Frau xxxxx xxxx Dietgen  10.12.2010               ...... ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 9.12.2010.   Ich habe Ihre Ausführungen zur Kenntnis genommen, sehe mich jedoch als falscher Ansprechpartner, da ich nicht für die Überwachung und Einhaltung der Straßenverkehrsordnung zuständig bin.  Wenn die Bewohner des Hauses nicht aus eigener Verantwortung heraus ordnungsgemäß parken, muss dieses ggf. durch das Ordnungsamt durchgesetzt werden.                                                Mit freundlichen Grüßen  xxxxxxxxx xxxxxxxxx                                                                                                                                  

kopie  26    von Wohnungsverwaltung xxxxxxxxx                                      an Herrn und Frau xxxxx xxxxx Dietgen                     13.12.2011                         in Ihrer Eigentümergemeinschaft wird der Winterdienst durch die Eigentümer ausgeführt.  Der Ordnung halber möchte ich Sie  um Beachtung folg ender Regelungen des Berliner Straßenreinigungsgesetzes bitten :  

Im öffentlichen Bereich ist der Winterdienst grundsätzlich zwischen  7 uhr und  20 uhr  (Sonn- und Feiertags ab  9 uhr )  auszuführen.  Dies bedeutet die Beseitigung von Schnee und die Bekämpfung von Schnee- und Eisglätte.  Bei länger anhaltendem Schneefall ist ggf. mehrmals zu räumen bzw. zu streuen.     Der Winterdienst ist auf dem öffentlichen Gehweg mit einer Breite von 1,00 m auszuführen. Sind keine Gehwege vorhanden, so ist der Winterdienst auf den bevorzugten Laufflächen bzw. in den Bereichen, wo üblicher Weise Fußgänger gehen, auszuführen.  Im Fall von Eckgrundstücken sind die Wege bis zu den Straßeneinmündungen bzw. Kreuzungen zu fegen und ggf. zu streuen. Ferner sind Hydrantenzugänge, Wege zu Telefonzellen, Notrufsäulen, Aufzügen, Briefkästen und Parkautomaten von Schnee und Eis freizuhalten.   Bitte beachten Sie, dass Schnee am Fahrbahnrand nicht jedoch im Rinnstein, auf Gullys, vor Ein- und Ausfahrten, Haltestellenbereichen von öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Radfahrstreifen oder Radwegen abgelagert werden darf.   An Kreuzungen und Fußgängerüberwegen ist der Schnee nur so weit anzuhäufen, dass Behinderungen nicht entstehen.  Ich möchte Sie bitten, diese Regelungen zur Vermeidung von Haftungsansprüchen gegenüber der Eigentümergemeinschaft zu beachten.   Gleichlautendes Schreiben haben alle Eigentümer erhalten.  Sollte Ihre Wohnung vermietet sein, so informieren Sie bitte ihren Mieter hierüber.  Ich danke für Ihr Verständnis und verbleibe  mit freundliche  Grüßen   xxxxxxxxx xxxxxxxxxx  

 

kopie 27  an xxxxxxxxx wohnungs-"verwaltung"                                                        dietgen xxxxxxxxx strasse    16.12.2011           per telekopie xxxxxxxxx

mit ihrem brief vom 13.12.2011 haben sie mir einmal wieder bestätigt, dass sie ein geschäftsmann sind der nur seinen LOHN KASSIERT UND KEINERLEI VERANTWORTUNG ZU TRAGEN BEREIT IST.      hätten sie meine briefe an sie (unter anderen vom 9.12.2010 und vom 8.9.2011) gelesen und verstanden und würden ihre, VON MIR BEZAHLTE, AUFGABE ERNST NEHMEN UND AUSFÜLLEN WOLLEN, SO HÄTTEN SIE ETWAS ANDERES UNTERNOMMEN ALS SICH WIEDER EINMAL NUR EIN ALIBI VERSCHAFFEN ZU WOLLEN.   

vor jahren hielt ich sie, als xx vorsitzenden xxxxxxxxx xxxxxxxxx xxxxxxxxxeigentümervereins xxxxxxxxx, für seriös, sie machten auch einen kompetenten eindruck.     JEDOCH PRIVAT, ALS GESCHÄFTSMANN, GEHEN SIE FAHRLÄSSIG MIT DEN WOHNUNGS - EIGENTUMSGESETZEN UM,  DAS GRUNDGESETZ DER GEMEINSCHAFT, DIE TEILUNGSERKLÄRUNG, SCHEINT IHNEN GLEICHGÜLTIG ZU SEIN, EBENSO DAS BGB.                                                    VON ALLEN HAUSVERWALTERN, DIE UNSERE   EG  BISHER HATTE, SIND SIE MIT ABSTAND DER SCHLECHTESTE, DER UNFÄHIGSTE, DER UNTÄTIGSTE.      ABER DEN LOHN DEN ICH IHNEN MONATLICH ZAHLE, DEN NEHMEN SIE GERN.    und obendrauf werde ich auch noch von ihnen abgezockt        Hans Dietgen

                                                                                                                                                                                                                                                                                 

                                                                      

kopie  28   

an familie xxxxxxxxx

haus"verwalter"

betrifft ihren brief

vom  14.12.2011

ihren monatlichen lohn den sie von mir erhalten, 27,37 € ,  überweise ich ihnen für januar 2012 einige tage später als üblich, auf schriftliche bitte ihrer frau.   ich denke dass sie einige tage finanziell überbrücken können und nicht so sehr auf mein geld angewiesen sind, wie ich auf meine rente, von der ich sie bezahle.  

IHREN LOHN, DEN SIE MONATLICH IM VORAUS VON MIR ERHALTEN, DA SIE AUF MEINER LOHNLISTE STEHEN, FÜR DIVERSE ARBEITEN, DIE ZUM TEIL GAR NICHT ODER NUR MANGELHAFT AUSGEFÜHRT WERDEN.  ich denke doch dass sie von dem geld, welches sie mir abgezockt haben, schöne weihnachten hatten.  

NACHDEM SIE ALS PARTEIBEZOGENER HAUS"VERWALTER" IN UNSEREM HAUSE DAS FAUSTRECHT EINGEFÜHRT HABEN, DA SIE SICH BEHARRLICH WEIGERN DEN UNTER IHRER REGIE AUFGETEILTEN BEWAG - RAUM ORDENTLICH ZU TEILEN, HABEN WIR EINEN HAUS"VERWALTER"  DER SEINEN HINTERN NICHT BEWEGT, DER EINEN RENTNER ABZOCKT UND MANGELS INTERESSE UND VORHANDENER GLEICHGÜLTIGKEIT DIE IHM ÜBERGEBENEN HAUSPROTOKOLLE UND PAPIERE ANSCHEINEND NICHT ÜBERFLOGEN HAT UND SOMIT PRIMITIV EINE WASSERRECHNUNG DURCH VIER TEILT UND DAMIT EINEN RENTNER IN ARGE FINANZIELLE BEDRÄNGNIS BRINGT.  

für mich sind sie ein weinerliches kerlchen welches aus lauter eigener unsicherheit seine wirkliche aufgabe ( EIN HAUS ZU VERWALTEN )  NICHT ERFÜLLEN KANN.  DIES IST WAHRSCHEINLICH NICHT FAULHEIT, SONDERN UNSICHERHEIT UND UNBEHOLFENHEIT VOR DER REALITÄT,  UND ANGST VOR EIGENEN ENTSCHEIDUNGEN.   EINE ABMAHNUNG HABEN SIE JA BEREITS ERHALTEN.         kopie 29                                            ANSTATT KREATIV ZU ARBEITEN FÜR DEN LOHN, DEN SIE VON MIR ERHALTEN, SCHREIBEN SIE MÄRCHEN.   habe bereits zwei ungeöffnete und damit ungelesene briefe von ihnen, die ich ihnen irgendwann in ihren kasten zurückstecke und jetzt werde ich wohl den dritten erhalten.     sie wollen wirklich wasserzählerstände haben.   sind sie damit nicht etwas überfordert.   sie können doch nur wasser durch 6 teilen.    aber sie können ja eine fachkraft im eigentümerverein um hilfe bitten.   sie sind bei keiner aktion der glaubwürdigste, aber immer der mit dem wenigsten rechtsverstand.    meine briefe an sie vom 8.9.2011, vom 16.12.2011 und vom 9.12.2010 haben ihren vollen bestand.            (( anbei noch verschiedene  wasserzähler - angaben des hauses, unter anderem der kalt-wasserzähler der wohnung 3 nur für die gas - therme mit warmwasserbereitung )).                                                                                                                                                              
kopie 30  wir erhielten vom hausverwalter per 4.2.2012 eine ladung zur eigentümer-versammlung zum        6.3.2012 mit beiliegend der abrechnung 2011    kopie 31 wassergeld -  überschuss 1.045,98 €.  eine per 1.11.2010 überwiesene sonder - umlage von jedem eigentümer in höhe von 1.000,- € war in dieser abrechnung unterschlagen, war einfach nicht aufgeführt. =kopie 32.   auf der einzel-                  abrechnung des hausgeldes für wohnung 1 : dietgen, kopie 33 , sollten wir     239,68 € nachzahlen, anstatt 19,05 € zurück zu bekommen. 

brief vom 22.2.2012 vom hausverwalter. am 24.2.2012 erhalten :  kopie 34 ......im Nachgang zur Eigentümerversammlung erhalten Sie anbei Anträge der Miteigentümerin    ( der wohnung 3 ) zur Tagesordnung zur Kenntnisnahme. Die Behandlung und ggf. Beschlussfassung erfolgt unter dem Tagesordnungspunkt    V E R S C H I E D E N E S .  Die Tagesordnung wird insoweit ergänzt.  "    Mit freundlichen Grüßen xxxxxxxx

kopie 35   an Wohnungsverwaltung xxxxxxxx                           Eigentümerin der Wohnung 3  20.2.2012  

       Sehr geehrter Herr xxxxxxxx, hiermit möchten wir Sie bitten, folgende Themen für die ETV am 6.3.2012    unter "Verschiedenes" mit aufzunehmen :    

1. Hauseingangstür   Die Hauseingangstür steht sehr oft auf (Tag und Nacht)!  

2. Hausreinigung / Winterdienst Frau xxxxxxxx (Wohnung 2)  

3. Satellitenschüssel  

4. Dämmung Hausaußenwände

Ebenso anbei die Vollmacht für meinen Ehemann, xxxxxxxx

Mit bestem Dank im Voraus verbleiben wir  mit freundlichen Grüßen xxxxxxxx xxxxxxxx

 

 

                                        

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            

UND DIESE PUNKTE ÜBER BAULICHE VERÄNDERUNGEN LIESS TATSÄCHLICH UNSER HAUS "VERWALTER" UNTER PUNKT VERSCHIEDENES IN DER EIGENTÜMER-VERSAMMLUNG BEHANDELN

kopie 36  Hausverwaltung xxxxxxxx                                                                                                         xxxxxxx Dietgen  per fax am 23.2.2012                                       Sehr geehrter Herr xxxxxxxx, am 7.10.2011 wurden die abgelaufenden Wasserzähler in den 6 WE in der xxxxxxxx Straße xx ausgetauscht. In der ET-Versammlung 2011 fragte der Vertreter der Wohnung 3, ob sein Wasserzähler im alten Heizungsraum auch getauscht werden müsse, er sei aber erst etwa 1 Jahr alt.   Siesagten damals, daß man den Zähler  N I C H T  tauschen müsse.  Sie wußten also von der Existenz des 2.Kaltwasserzählers der Wohnung 3.   Nun haben Ihnen die Eigentümer die Zählerstände Anfang 2012 durchgegeben.  Hat Ihnen die Eigentümerin der Wohnung 3 denn  N I C H T  die Stände beider Kaltwasserzähler angegeben ?     Wir haben Ihnen den Kaltwasserzähler der Wohnung 3 bereits per fax  am 2.1.2012 mitgeliefert, warum haben Sie die Eigentümerin nicht daraufhin gefragt ?      Stand  am  7.10.2011   69 m3         Stand  am  2.1.2012   76 m3    Bitte korrigieren Sie Ihre Abrechnung.    MfG xxxxxxxx Dietgen

kopie 37  xxxxxxxx xxxxxxxx Wohnungsverwaltung                                                            xxxxxxxx und Hans Dietgen      26.2.2012       per fax               Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,    lt.Gesetz soll die Einberufungsfrist für Versammlungen mind. 2 Wochen sein, incl. TOP. Ihren Brief mit neuen Punkten erhielten wir Freitag, dem 24.2.2012, was schon nicht mehr dem Gesetz und Ihrem Verwaltervertrag entspricht.    

 Deshalb haben wir auch noch Ergänzungen.      

Die von Ihnen neu geschickten Punkte sind unzulässig für Tagesordnungspunkt VERSCHIEDENES, da sie größtenteils bauliche Veränderungen betreffen.                    

Ihrer Abrechnung für 2011 können wir nicht zustimmen, die 3 entscheidenden Punkte :                        1.  die falsche Wasserabrechnung :              für uns ist Ihre Abrechnung  Betrug. Sie hatten Kenntnis vom 2.Kaltwasserzähler der Wohnung 3 und vom Ihnen gemeldeten nicht unerheblichen Verbrauch.        Sollten Sie dies unkorrigiert belassen, werden wir das Amtsgericht anrufen müssen um feststellen zu lassen, ob Ihr Verhalten ordentlicher Verwaltng entspricht.                                                                                                                                               2.  per Oktober 2010 leisteten wir Eigentümer eine Sonderumlage von   gesamt  1.000,-€ für die Reparatur der Balkontüren.  In Ihrer jetzigen Abrechnung über die Instandhaltung 2011 haben Sie diese Sonderumlage nicht berücksichtigt.                                                                                                     3.  das Guthaben bei den Wasserwerken  ( 1.1.11 - 31.12.11 ) über  1.045,-€ fügen Sie einfach rechnerisch der Vermögensübersicht hinzu.                 Warum sollen wir die Rechnung der Fa. Ba-Ro vom 15.12.2011 mittragen ?  Es ging dabei um die Überprüfung einer Rückstauklappe in einer illegalen Toilette im Keller der Wohnung 2, die    a) falsche Rückstauklappen hat und    b) versteckt werden muss, da nicht von der Bauaufsicht genehmigt.      Diese illegale Toilette ist nicht mit dem Abwassersystem des übrigen Hauses verbunden, es führt lediglich ein eigenes  HT - Pvc - Ent -   lüftungsrohr zum Dach.  kopie 38   Zum neuen Punkt Satelliten-Schüssel :     Wir sind grundsätzlich nicht dagegen.    Wir wollen und brauchen keine. Wir wollen nicht an den Kosten beteiligt werden.   Wir wollen keine Handwerker in unserer Wohnung.    Wir wollen keine Beteiligung an Folgekosten. Zum neuen Punkt Dämmung Hausaußenwände :                                                                                                                                                                                     Die gesamten Hausaußenwände haben eine  10 cm dicke Styropor - Wärmedämmung.                                                                                                                      Der Ausbau der nicht zu Wohnzwecken dienenden Wirtschaftsräume im Keller - und im Bodengeschoss wurde von den betreffenden Bauherren und Eigentümern selbst vorgenommen.        SELBSTVERSTÄNDLICH MUSS JEDER EIGENTÜMER DAFÜR SORGEN , DASS WASSERROHRE FROSTFREI SIND.   AUCH WIR MÜSSEN IN UNSEREN WIRTSCHAFTSRÄUMEN IM KELLER DIE HEIZUNG ENTSPRECHEND AUFDREHEN.                                     Laut Beschluss steht uns die Hälfte der verfügbaren Fläche des alten Heizungsraumes zu.       Die Heizung der Wohnung 3 nimmt schon einen grossen Platz ein.    Die  REVISIONS  KLAPPE VOM ABWASSERROHR, DIE WIR AUF UNSERE KOSTEN EINBAUEN LIESSEN, IST VON WOHNUNG 3 VOLLSTÄNDIG VERSPERRT UND ZUGEMÜLLT.     WIR FORDERN ALS TAGESORDNUNGSPUNKT :      KORREKTE UND SICHTLICHE AUFTEILUNG UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER FREIZULASSENDEN VERSORGUNGSSTELLEN    ( Waschbecken, Zähler, Revisionsklappe, Fenster und Tür )  IM ALTEN HEIZUNGSRAUM.     DA SIE BISHER IN IHREN  3 VERSAMMLUNGEN WEDER DIE GESETZE NOCH DIE TEILUNGSERKLÄRUNG EINHIELTEN, IST ES UNS MOMENTAN NICHT MEHR MÖGLICH , AN IHREN VERSAMMLUNGEN TEILZUNEHMEN. WIR ERWARTEN IHR RECHTLICH EINWANDFREIES PROTOKOLL .     WIR ERWARTEN VON IHNEN, DASS SIE IN DIESER UND IN KOMMENDEN VERSAMMLUNGEN DIE GESETZE UND DIE TEILUNGSERKLÄRUNG KORREKT EINHALTEN.                                            wir verbleiben    xxxxxxxx Dietgen   Hans Dietgen   

kopie 39 brief vom hausverwalter                                                                       an Herrn und Frau Dietgen   29.2.2012                           ich nehme Bezug auf die Einladung zur Eigentümerversammlung am 6.3.2012 und ändere/ergänze die Tagesordnung. Diese lautet nun wie folgt:                                                                                                                                1.Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit                                                                                                           2. Genehmigung Abrechnung 2011                                                                                                                                             3. Wirtschaftsplan 2012                                                                                                                                                                4. Abschluss Elementarschadenversicherung                                                                                                                          5. Schallschutzfenster wegen Flughafen                                                                                                                                   6. Verschiedenes u.a. Anträge ME xxxxxxxx, des weiteren Antrag ME Dietgen: Korrekte und sachliche Aufteilung unter Berücksichtigung der freizulassenden Versorgungsstellen im alten Heizungsraum.                        Des Weiteren erhalten Sie anbei die in folgenden Punkten korrigierte Abrechnung für das Jahr 2011 :                     -Kosten für die Instandsetzung von Balkontüren etc.   .... wird aus der Rücklage bezahlt; für diese Arbeiten war seinerzeit eine Sonderumlage beschlossen worden, die der Rücklage zugeführt worden war. Insofern entspricht die Bezahlung aus der Rücklage dem ursprünglichen Beschluss.                                                                                         -Korrektur Wasserverbrauch für WE 3, da hier bisher der weitere im Keller vorhandene Zähler nicht berücksichtigt war.      Mit freundlichen Grüßen xxxxxxxx xxxxxxx    

beiliegende Hausgeldabrechnung 2011 (Korrektur)    kopie 40  vom haus"verwalter" :     WIEDER FALSCH :

ANSTATT  19,05 € zurück zu erhalten  =  müssen wir  7,38 €  nachzahlen !   ( SIEHE OBEN )

kopie 41  Brief vom Haus"verwalter" an uns                                                                                                         1.3.2012                                                                                                   Sehr geehrte Frau Dietgen, sehr geehrter Herr Dietgen,    ich nehme Bezug auf die vorgenommene Belegeinsicht. Soweit Änderungen bezüglich der Abrechnung erfolgt sind, darf ich auf beigefügtes Schreiben verweisen.     Das Thema Rückstauklappe werde ich auf der Eigentümerversammlung besprechen.   ( diese Besprechungen  sehen immer folgendermassen aus :  der haus"verwalter" nennt ein thema, einen punkt und lässt darüber abstimmen.  er sagt nicht wie es gesetzlich richtig ist, sondern nimmt die mehrheitsmeinung als beschluss.  was schert ihn das eigentumsgesetz.)                                                                                                                    Das Guthaben bei den Berliner Wasserbetrieben wurde richtigerweise in der Vermögensübersicht als Forderung - gegenüber den Wasserbetrieben - ausgewiesen. Das Guthaben ist entstanden durch höhere Vorauszahlungen als tatsächlich Kosten angefallen sind.   ( aha, gut das einem primitiven menschen dieses so vorbildlich erklärt wird ).  In der Kostenverteilung sind nur die tatsächlichen Kosten eingestellt worden. Die Differenz zu den Zahlungen ist das Guthaben, welches zum 31.12.2011 noch nicht ausgezahlt war und somit als Forderung bestand und wird auf diesem Wege den Eigentümern bereits in der Abrechnung 2011 erstattet.      (unser haus-"verwalter" war möglicherweise im früheren leben ein beamter ).  Ihre Hinweise zu den Tagesordnungspunkten werde ich auf der Versammlung vortragen.   Mit freundlichen Grüßen xxxxxxxx xxxxxxxx

nun folgte die eigentümerversammlung vom 6.3.2012, an der wir aus gesundheitlichen gründen nicht teilnehmen konnten.  es war uns beiden nicht mehr möglich an versammlungen dieses gesetzlosen hausverwalters weiterhin teilzunehmen.  

kopie 42   Protokoll der Eigentümerversammlung der WEG xxxxxxxx xxxxxxxx vom 6.März 2012 um 19  Uhr  im Büro der Hausverwaltung  (xxxxxxxx xxxxxxxx,xxxxxxxx)  

Tagesordnung :

1.  Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.  Genehmigung Abrechnung 2011

3.  Wirtschaftsplan 2012

4.  Abschluss Elementarschadenversicherung

5.  Schallschutzfenster wegen Flughafen

6.  Verschiedenes      ( u.a. Anträge ME xxxxxxxx, des weiteren Antrag ME Dietgen :  Korrekte und sachliche Aufteilung unter Berücksichtigung der freizulassenden Versorgungsstellen im alten Heizungsraum.)

TOP 1    Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Verwalter begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung fest. Es sind 3 von 4 Miteigentumsanteilen anwesend oder durch Vollmacht vertreten. Die Versammlung ist somit beschlussfähig.

TOP 2   Genehmigung der Abrechnung 2011

Der Verwalter erläutert die Abrechnung fürdas Jahr 2011. Sodann wird über folgenden Beschlussantrag abgestimmt :   Beschlussantrag

Die aus Gesamt- und Einzelabrechnungen bestehende Abrechnung für das Jahr 2011, die mit einer Unterdeckung in Höhe von  99,83 € abschließt, wird genehmigt. Die Abrechnungssalden sind spätestens zum 15.04.2012 durch Zahlung auszugleichen. 

Ja - Stimmen   3      somit beschlossen.

Vor der Beschlussfassung wurde die Kostenfrage hinsichtlich der in der Wohnung xxxxxxxx (wohnung 2 ) geprüften Rückstauklappe erörtert.

TOP 3    Wirtschaftsplan  2012

Der Verwalter erläutert den Wirtschaftsplan für das Jahr 2012. Sodann wird über folgenden Beschlussantrag abgestimmt :      Beschlussantrag   Der aus Gesamt- und Einzelplänen bestehende Wirtschaftsplan für das Jahr 2012 ........ wird genehmigt.  Die geänderten Hausgelder sind ab 01.04.2012 zu zahlen. Der Wirtschaftsplan gilt auch für das Jahr 2013, längstens bis zum Beschluss über einen neuen Wirtschaftsplan.  

Ja - Stimmen  3    somit beschlossen.

TOP 4    Abschluss Elementarschadenversicherung

Beschlussantrag

Die Eigentümergemeinschaft beschließt die Kündigung der Wohngebäudeversicherung bei der HUK-Coburg zum nächstmöglichen Termin und Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages bei der Alte Leipziger Versicherung unter Einbindung von Elementarschäden. Ebenso ist der Vertrag bei der Feuersozietät für die Haftpflichtversicherung zum nächstmöglichen Termin zu kündigen und ein neuer Vertrag bei der Bayerische Hausbesitzer Versicherung unter Erhöhung der Versicherungssummen auf  10.000.000 €   für  Personen - und Sachschäden  bzw.   500.000 €  für Vermögensschäden abzuschließen.

Ja - Stimmen  3    somit beschlossen.

TOP 5    Schallschutzfenster wegen Flughafen

Der Verwalter erläutert den derzeitigen Kenntnisstand ...........................................

TOP 6    VERSCHIEDENES

Zu den Anmerkungen bzw. Anträgen der Miteigentümerin xxxxxxxx (wohnung 3) wurde folgendes erörtert bzw. beschlossen :       Zu 1.  Die Haustür ist so herzustellen, dass diese gut schließt. Der Verwalter wird einen entsprechenden Auftrag erteilen.  

es ist bestimmt das dritte oder vierte mal das die eigentümer dieses beschliessen, unter der regie dieses haus"verwalters"!  er bekommt es nicht in die reihe einen ordnungsgemässen auftrag zu vergeben und dessen ausführung auch zu überwachen.  mindestens vier-, eher fünfmal, waren bereits firmen an unserer haustür beschäftigt und versuchten dass diese gut schliesst.  niemand nimmt diese arbeit ab, qualitätskontrolle. unser haus"verwalter" schon gar nicht.  es ist ja nicht sein geld, welches er hier kontinuierlich von uns verschwendet.  

Zu 2. Es ergibt sich eine Diskussion hinsichtlich der Hausreinigung, der Straßenreinigung und des Winterdienstes.  Der Verwalter appelliert an alle Eigentümer, die Arbeiten wie vereinbart in Eigenleistung auszuführen, da alternativ nur die kostenpflichtige Beauftragung entsprechender Firmen bliebe.  

nichts wurde vereinbart. das ist eine selbstschutzlüge. liebe leserinnen, liebe leser, sehen sie auf all´ meinen entsprechenden seiten, in all´ meinen brief-kopien.  sie sind von anfang an zeugen wie es wirklich war.  welche firma würde um all´ die widerrechtlich auf dem fussweg geparkten autos herum schnee schieben oder fussweg + strasse reinigen ?  unser haus"verwalter" ist, milde gesagt, ein wahrheitsverdränger.  er kennt aus vielen meiner briefe die wahrheit, die tatsächliche gegebenheit. er hat angst, sich durchzusetzen, einmal farbe zu bekennen.  er jongliert sich durch die gesetze, auch mit falschen und unvollständigen protokollen.  

Zu 3. Nach kurzer Diskussion wurde hierzu über folgenden Beschlussantrag abgestimmt:  

Die Eigentümergemeinschaft genehmigt die Errichtung einer Parabolantenne auf dem Dach in der Nähe des Schornsteines für einen besseren Fernsehempfang und unter Verwendung des vorhandenen Leitungsnetzes. Die Kosten tragen ausschließlich die Eigentümer der Wohnungen 2, 3 und 4 zu je einem Drittel, da diese sich anschließen wollen.  Die Eigentümer der Wohnung 1 werden von allen Kosten und etwaigen Folgekosten ausdrücklich freigestellt. Der Miteigentümer Herr xxxxxxxx übernimmt die Koordination.  

Ja - Stimmen     3        somit beschlossen.   

eine bauliche veränderung wurde  1. unter dem punkt verschiedenes behandelt, (unzulässig lt. eigentumsgesetz) .  2. unter ausschluss von miteigentümern. (die miteigentümer der wohnung 1 waren nicht anwesend). am 29.6.2010, während der eigentümerversammlung in ihren räumen, verliess der eigentümer der wohnung 3 beim TOP 8 : bauliche veränderungen, brüskierend die versammlung.  unser haus"verwalter" brach daraufhin die versammlung ab  :    mangels einstimmigkeit !    jetzt, da wir nicht anwesend waren kann über eine alle betreffende bauliche veränderung abgestimmt werden !!  DAS IST IHRE NEUTRALITÄT GEGENÜBER DEN WOHNUNGSEIGENTÜMERN, VON DENEN SIE IHREN LOHN ERHALTEN !!  

Zu 4.    Der Verwalter berichtet über die bisherigen Feststellungen im Bereich der Wohnung 3 bezüglich der Dämmung der Außenwände und Einfrieren von Wasserleitungen. Zur genaueren Prüfung wurde eine Dachdeckerfirma gebeten, sich dies anzusehen und ggf. Vorschläge für Verbesserungsmaßnahmen zu unterbreiten. Sofern eine Beschlussfassung erforderlich ist, erfolgt diese auf einer gesonderten Eigentümerversammlung.

Des Weiteren wurde der Antrag Miteigentümer Dietgen (Korrekte und sachliche Aufteilung unter Berücksichtigung der freizulassenden Versorgungsstellen im alten Heizungsraum) erörtert :

Seitens der anwesenden Eigentümer wird kein besonderer Handlungsbedarf gesehen. Der Verwalter weist darauf hin, dass haustechnische Einrichtungen freizuhalten sind und jederzeit zugänglich sein müssen.

Das Protokoll unterzeichnet Herr xxxxxxx (wohnung 3).        Ende ca.  20 uhr 10

Verwalter xxxxxxxx        Miteigentümer xxxxxxxx

DATUM WIRD UNTERSCHLAGEN, GIBT ES KEINES !!

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